Orban stellt Bedingungen für weitere EU-Russland-Sanktionen

Veröffentlicht am 24.01.2025, 17:45
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BUDAPEST (dpa-AFX) - Ungarn stellt für eine Zustimmung zur Verlängerung der EU-Sanktionen gegen Russland Bedingungen an die Ukraine. Kiew solle die zum Jahresanfang geschlossene Pipeline wieder öffnen, die bis dahin russisches Erdgas nach Mitteleuropa und damit auch nach Ungarn befördert hatte, sagte Ministerpräsident Viktor Orban im ungarischen Staatsrundfunk.

Das Thema steht in Brüssel nächste Woche auf der Tagesordnung, weil die derzeit gültigen EU-Sanktionen für Russland am 31. Januar auslaufen, wenn sie nicht verlängert werden. In dieser Frage habe er "die Handbremse angezogen", betonte Orban. Ungarn habe wegen der bestehenden Sanktionen in den letzten drei Jahren 19 Milliarden Euro verloren. Das sei wesentlich mehr, als ungarische Steuerzahler pro Jahr an die Staatskasse ihres Landes bezahlen.

Für sein Ja zu Russland-Sanktionen nannte Orban zwei weitere Bedingungen: Die Ukraine solle aufhören, die Alternativroute, über die Ungarn derzeit russisches Gas bekommt, den durch den Balkan verlaufenden Turkish Stream, militärisch anzugreifen. Es habe ukrainische Angriffe gegen diese Pipeline gegeben, an dem Grenzpunkt auf russischem Gebiet.

Drittens verlangte er Garantien, dass die Ukraine nicht den Öl-Durchfluss aus Russland stoppt, das wie das Gas durch die Druschba-Pipeline über die Ukraine nach Ungarn kommt. Ungarn bezieht mehr als 80 Prozent seines Gas- und Ölbedarfs aus Russland.

Trump spielt auch eine Rolle

Orban pflegt gute Beziehungen zu Russlands Präsident Wladimir Putin. Bereits im Dezember vorigen Jahres hatte er in Brüssel signalisiert, dass er in der Frage der Verlängerung der EU-Sanktionen für Russland erst nach der Amtseinführung des neugewählten US-Präsidenten Donald Trump entscheiden wolle.

Die formelle Entscheidung für die Verlängerung der EU-Sanktionen muss vom Rat der Europäischen Union einstimmig getroffen werden. Bislang gab der EU-Gipfel in der Regel dafür den Auftrag. Die derzeit gültigen Regeln sehen vor, dass die Sanktionen alle sechs Monate verlängert werden müssen.

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