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ROUNDUP/Kreise: Garantie-Verzinsung in der Lebensversicherung soll weiter sinken

Veröffentlicht am 02.05.2016, 13:37
Aktualisiert 02.05.2016, 13:45
© Reuters.  ROUNDUP/Kreise: Garantie-Verzinsung in der Lebensversicherung soll weiter sinken

BERLIN (dpa-AFX) - Neukunden klassischer Lebensversicherungen müssen sich vom kommenden Jahr an auf einen weiteren Rückgang der garantierten Verzinsung einstellen. Der sogenannte Garantiezins soll nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur zum 1. Januar 2017 auf 0,9 Prozent im Neugeschäft sinken - von aktuell 1,25 Prozent. Einen entsprechenden Vorschlag habe das Bundesfinanzministerium unterbreitet, verlautete am Montag aus dem Ministerium.

Der Garantiezins bestimmt, welche Rendite Lebensversicherer ihren Kunden maximal versprechen dürfen. Da es wegen der anhaltenden Niedrigzinsen immer schwieriger wird, diese zu erwirtschaften, wurde der Garantiezins schon mehrfach gesenkt.

Mit der weiteren Anpassung der vorgegebenen Höchstgrenze für langfristige Zinsversprechen der Unternehmen werde auf die anhaltende Niedrigzinsphase reagiert, hieß es. Sie spiegele auch die aktuellen Marktverhältnisse wider. Zugleich setze die Senkung unter 1 Prozent ein klares Signal, dass Lebensversicherer ihre Rückstellungen noch vorsichtiger kalkulieren müssten.

Der Garantiezins gilt seit Jahren als Verkaufsargument für den Altersvorsorge-Klassiker Lebensversicherung. Mit dem Garantiezins - auch Höchstrechnungszins genannt - können Kunden nach Abzug der Abschluss- und Verwaltungskosten sicher rechnen. Er sinkt, weil die Europäische Zentralbank (EZB) die Märkte mit Geld flutet und die Zinsen faktisch abgeschafft hat.

Für Neuverträge liegt er seit 2015 bei 1,25 Prozent, davor betrug diese garantierte Rendite schon einmal 4 Prozent. Für Altverträge mit einer Rendite von bis zu 4 Prozent ändert sich nichts.

Mit einer Absenkung auf 0,9 Prozent ist das Finanzministerium konservativer als die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV). Diese hatte empfohlen, den Garantiezins für Neuverträge ab 2018 auf 1,0 Prozent zu senken und 2017 den Zins bei 1,25 Prozent zu belassen.

Lebensversicherer müssen für die eingegangenen Verpflichtungen aus Versicherungsverträgen eine Deckungsrückstellung bilden. Der Satz, mit dem diese Rückstellung abgezinst werden darf, wird durch den Höchstrechnungszins begrenzt. Die Höhe des Garantiezinses legt das Finanzministerium per Verordnung fest auf Grundlage der Berechnungen der DAV-Mathematiker und der Empfehlungen der Finanzaufsicht Bafin.

Ursprünglich wollte die Bundesregierung den Garantiezins ganz abschaffen, nahm von den Plänen aber wieder Abstand. Sie hatte jedoch eine Überprüfung im Laufe dieses Jahres angekündigt, ob und inwieweit der Zinssatz an die "Marktgegebenheiten" angepasst werden soll. Ob beziehungsweise in welcher Form ein "Höchstrechnungszins" als Aufsichtsinstrument erforderlich sei, soll 2018 geprüft werden.

Hintergrund sind auch die europaweit einheitlichen strengeren Eigenkapitalvorschriften ("Solvency II") für Versicherungen. Danach orientiert sich der Kapitalbedarf von Lebensversicherern stärker an dem Risiko, das sie mit Zusagen eingehen. Lebenslange Garantien müssen also stärker mit Eigenkapital unterlegt werden.

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