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ROUNDUP: Fiskus soll schärfer Steuerbetrug über Briefkastenfirmen bekämpfen

Veröffentlicht am 27.04.2016, 11:27
© Reuters.  ROUNDUP: Fiskus soll schärfer Steuerbetrug über Briefkastenfirmen bekämpfen

BERLIN (dpa-AFX) - Bund und Länder wollen nach der Aufdeckung Hunderttausender Briefkastenfirmen den Steuerbetrug über solche Unternehmenskonstrukte stärker bekämpfen. Dazu sollen die Meldepflichten von Banken und Steuerzahlern in Deutschland deutlich ausgeweitet werden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll dazu auch die umstrittene Kontenabfrage ausgebaut werden, die bisher im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch genutzt wird. Zudem soll Steuerbetrug über Offshore-Firmen als "besonders schwere Steuerhinterziehung" eingestuft werden, so dass strafrechtliche Ermittlungen zehn Jahre lang möglich wären.

Ziel der zusätzlichen Schritte sei es, dem Fiskus mehr Einblick zu gewähren und Steuerbetrug über Offshore-Firmen einzudämmen. Bund und Länder wollen an diesem Donnerstag über ein Maßnahmenpaket beraten. Briefkastenfirmen in Offshore-Regionen stehen seit den sogenannten Panama Papers in der Kritik. Sie sind nicht per se illegal. Sie werden aber häufig auch für Steuerbetrug und Geldwäsche missbraucht.

"Wir wollen die Offshore-Firmen so in den Griff bekommen, dass damit keine Steuertricksereien mehr möglich sind", hieß es. Wer ein solches Konstrukt nutze, solle es auch offenlegen, so dass ein Missbrauch ausgeschlossen werde könne. "Wer Offshore-Firmen für legale Zwecke nutzt, hat auch nichts zu verbergen."

Schon bisher müssen Beteiligungen an Firmen im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen den Finanzbehörden gemeldet werden. Diese Meldepflicht soll erweitert werden auf Briefkastenfirmen, in denen der "wirtschaftlich Begünstigte" - also der Nutznießer der Geschäfte- nicht der juristische Eigentümer ist. Ein Verstoß gegen dieseMeldepflicht soll als Ordnungswidrigkeit bestraft werden. Eingeführt werden soll auch eine Anzeigepflicht beim Finanzamt für Banken, die Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Firmen für ihre Kunden vermitteln.

Diskutiert wird zudem, die Ermittlungsbefugnisse der Finanzämter zu erweitern. Das betrifft die Kontenabruf-Möglichkeiten bei Geschäftsbeziehungen zu Offshore-Firmen. Wenn also ein Steuerpflichtiger bei einer Bank entsprechende Geschäftsbeziehungen unterhält, soll das Finanzamt auch bei anderen Banken nachfragen dürfen, ob dieser Steuerpflichtige auch dort Geschäfte über Offshore-Firmen abwickelt. Gegenwärtig wäre dies nicht zulässig, weil es keinen entsprechenden Anhaltspunkt gibt.

Schon seit 2005 dürfen Behörden Konten von Bürgern ermitteln, um Steuerbetrüger ausfindig zu machen und Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen haben Ämter Zugriff auf Daten aller Konten und Depots. 2015 hat sich die Zahl der erledigten Anfragen von Finanzämtern, Sozialbehörden und Gerichten auf 302 150 erhöht. Davon entfielen 97 631 Abfragen auf Finanzbehörden für steuerliche Zwecke. Mehr als 204 519 Fälle betrafen Anfragen von Gerichtsvollziehern sowie Sozialbehörden.

Um die Transparenz zu Offshore-Firmen zu erhöhen, soll es künftig auch Sammelauskünfte geben für den Fall, dass ein Finanzamt Anhaltspunkte hat. Wenn eine Bank in bestimmtem Umfang für Kunden Offshore-Geschäfte einfädelt, soll abgefragt werden können, an welche Kunden sie dies ebenfalls vermittelt hat. Die Möglichkeit gibt es zwar bisher schon in bestimmten Fällen. Dies soll aber klarer geregelt werden. Geschaffen werden soll eine anlasslose Auskunftspflicht der Banken. Die Regelung in der Abgabenordnung, die das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Bank und Bankkunden unter Schutz stellt, soll den Angaben zufolge abgeschafft werden.

Vorgeschlagen wird ferner, die Auskunftspflicht in der Einkommensteuererklärung auszudehnen auf Beteiligungen an Offshore-Firmen. Erweitert werden soll auch die Aufzeichnungspflicht bei Eröffnung eines Kontos. Nicht mehr hinnehmbar soll zudem sein, wenn Steuerhinterzieher auf Straffreiheit durch Verjährung nach zehn Jahren spekulieren können, indem sie Beziehungen zu Offshore-Firmen verschweigen. Solche Gewinne sollen dauerhaft einer Besteuerung unterliegen. Dafür müssten aber die Aufbewahrungsfristen auf zehn Jahre ausgedehnt werden, was nicht unumstritten sein dürfte.

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