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ROUNDUP: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Freisprüche für Top-Banker ein

Veröffentlicht am 26.04.2016, 16:23
© Reuters.  ROUNDUP: Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Freisprüche für Top-Banker ein
DBKGn
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MÜNCHEN (dpa-AFX) - Nach den Freisprüchen für fünf Top-Banker der Deutschen Bank (XETRA:DBKGn) hat die Münchner Staatsanwaltschaft keine Zeit verstreichen lassen und umgehend Revision eingelegt. "Wir warten jetzt auf die schriftliche Urteilsbegründung, um dann zu entscheiden, ob wir die Revision dann weiter verfolgen oder zurücknehmen", erklärte Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch am Dienstag in München.

Der Co-Chef der Deutschen Bank, Jürgen Fitschen, seine Vorgänger Josef Ackermann und Rolf Breuer sowie zwei weitere Ex-Banker waren am Montag nach einem Jahr Verhandlungsdauer vom Vorwurf des versuchten Betrugs im Fall Kirch freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hielt die Manager aber bis zum Schluss für schuldig und hatte zum Teil sogar Gefängnisstrafen beantragt.

Sie ist davon überzeugt, dass die Männer sich abgesprochen haben, um vor fünf Jahren vor dem Oberlandesgericht München falsch auszusagen. Damit wollten sie aus Sicht der Ankläger die Deutsche Bank (XETRA:DBKGn) vor Schadenersatz-Zahlungen für die Pleite des Medienkonzerns Kirch bewahren. Alle fünf hatten dies zurückgewiesen.

Während des Prozesses war es immer wieder zu heftigen Wortgefechten gekommen, weil die Verteidiger der Staatsanwaltschaft Prozessverschleppung durch zahlreiche Beweisanträge vorwarfen. Dadurch dauerte das Verfahren wesentlich länger als ursprünglich geplant. Der Vorsitzende Richter Peter Noll hatte in seinem Urteilsspruch aber versöhnliche Töne in Richtung Staatsanwaltschaft angeschlagen und gesagt, der Prozess sei trotz des Ergebnisses richtig gewesen, um die anfangs schweren Vorwürfe gründlich aufzuklären. Die umfassende Beweisaufnahme habe aber keinen Beweis für die Anklage geliefert.

Die Staatsanwaltschaft hatte bereits angekündigt, eine Revision gegen die Entscheidung zu prüfen. Sollte sie die Revision nicht zurückziehen, müsste sich der Bundesgerichtshof mit der Entscheidung des Münchner Landgerichts befassen.

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