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SNB sieht weiteren Verbesserungsbedarf bei Grossbanken

Veröffentlicht am 21.06.2018, 08:13
© Reuters. SNB sieht weiteren Verbesserungsbedarf bei Grossbanken
CSGN
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UBSG
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Zürich (awp) - Die Schweizerische Nationalbank (SNB) attestiert den Schweizer Grossbanken eine klare Verbesserung der Widerstandskraft und Kapitalsituation in den letzten Jahren. Trotzdem sieht sie weiteren Handlungsbedarf.

Einerseits fordert die SNB für die UBS (SIX:UBSG) und die Credit Suisse (SIX:CSGN) weiterhin eine Verbesserung bei der Verschuldungsquote (Leverage Ratio) und andererseits weitere Fortschritte bei den Plänen zur Abwicklung der Bank in einem Krisenfall.

Wie die SNB in ihrem neuesten, am Donnerstag veröffentlichten "Financial Stability Report 2018" schreibt, haben die beiden Schweizer Grossbanken seit der Finanzkrise eine Anzahl von Massnahmen im Rahmen der neuen "Too big to fail"-Regulierung (TBTF-Gesetz) und revidierter internationaler Standards zur Verbesserung der Widerstandskraft getroffen.

So hätten sie etwa ihr Eigenkapital erhöht, die Risiken heruntergefahren und ihr Geschäftsmodell angepasst. Zudem hätten sich die makroökonomischen Bedingungen und das Finanzmarktumfeld seit der Finanzkrise vor rund zehn Jahren verbessert. Dies zeige sich etwa in den stabiler gewordenen operativen Erträgen bei den Banken.

Fokus der Banken wieder auf Wachstum

Vor diesem positiven Hintergrund würden sowohl CS und UBS nun aber graduell den Fokus wieder vermehrt auf Wachstums-Strategien und neue Geschäftsinitiativen legen und weniger auf die Verringerung von Risiken und den Abbau von Altlasten aus der Finanzkrise.

Beide Banken wollten nun wieder wachsen und nähmen auch mehr Risiken in Kauf. Und beide Institute hätten angekündigt, dass sie ihre Ausschüttungen an die Aktionäre über die kommenden Jahre erhöhen wollen, so die SNB.

Daher sei aus Finanzstabilität-Perspektive notwendig, dass alle Teile der TBTF-Gesetzgebung erfüllt würden. Insbesondere in Anbetracht der Grösse der beiden Banken im Vergleich zur Schweizer Volkswirtschaft sei dies notwendig, damit der Staat de facto nicht dazu gezwungen werde, die Grossbanken im Krisenfall zu retten.

Der erste Pfeiler der Regulierung umfasst dabei Anforderungen an die Verlustfähigkeit systemrelevanter Banken bei laufendem Betrieb ("going concern"), beim zweiten Pfeiler, der sogenannten "Resolution", geht es um die Abwicklung der Bank im Krisenfall ("gone concern").

Weitere Vorkehrungen für Krisenfall

Laut SNB haben beide Grossbanken seit dem letzten Stabilitätsbericht diesbezüglich weitere leichte Fortschritte gemacht. Allerdings brauche es weitere Anstrengungen. In Sachen Widerstandskraft erfüllen beide Banken die risikogewichteten Kapitalanforderungen. Was die Leverage Ratio, also die Verschuldungsquote betrifft, seien aber weitere Verbesserungen nötig, schreibt die SNB.

Zudem braucht es laut der Nationalbank weitere Fortschritte im Hinblick auf eine mögliche Abwicklung. Zum Beispiel müssten weitere Massnahmen für die Liquiditätsplanung im Krisenfall getroffen werden. Weiter müsse die Tragfähigkeit von Verlusten nicht nur auf Gruppenebene, sondern auch auf Basis einzelner Gruppeneinheiten sichergestellt werden. Und drittens sollten die Banken die finanziellen und operationellen Abhängigkeiten innerhalb der Gruppe weiter reduzieren.

Pläne müssen bis Ende 2019 vorliegen

Die Erfahrung zeige, so die SNB weiter, dass die Abwicklung einer grossen, international tätigen Bank hochkomplex sei. Die entsprechende Planung müsse daher auf gründliche und umsichtige Weise erfolgen. Die Grossbanken müssten in diesem Zusammenhang der Finanzmarktaufsicht Finma - sie ist prinzipiell für die Aufsicht der einzelnen Institute zuständig - bis Ende 2019 aufzeigen, dass sie über glaubwürdige und ausführbare Notfallpläne verfügten.

Zudem müssten die beiden Grossbanken wegen ihrer internationalen Aktivitäten auch die geltenden Anforderungen von ausländischen Behörden, namentlich in den USA und Grossbritannien, erfüllen.

uh/ra

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Ein Beitrag von awp Finanznachrichten

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