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APA ots news: FMA bestellt erneut Regierungskommissärin für ELLS Holding AG

Veröffentlicht am 08.02.2013, 13:42
Aktualisiert 08.02.2013, 13:44
Wien (APA-ots) - Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat per

Bescheid für das konzessionierte Kreditinstitut ELLS Holding AG die

Wirtschaftsprüferin Dipl.-Kfm. Dorotea Rebmann zur

Regierungskommissärin bestellt.

Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat mit

Wirkung vom 8. Februar 2013 per Mandatsbescheid dem Vorstand des

konzessionierten Kreditinstitutes ELLS Holding AG, mit Sitz in

Renngasse 6-8, 1010 Wien, erneut die Wirtschaftsprüferin Dipl.-Kfm.

Dorotea Rebmann als Regierungskommissärin beigestellt.

Die Wiederbestellung erfolgte zum Schutz der finanziellen Belange der

Gläubiger sowie zur Sicherheit der dem beaufsichtigten Unternehmen

anvertrauten Vermögenswerte nachdem der Verwaltungsgerichtshof dem

Antrag der ELLS Holding AG (vormals: Alizee Bank AG), dem Bescheid

der FMA vom 21. November 2012 zur Rücknahme der Konzession

aufschiebende Wirkung zu erteilen, stattgegeben hat.

Gemäß § 70 (2) Bankwesengesetz (BWG) kann die FMA 'bei Gefahr für

die Erfüllung der Verpflichtungen eines Kreditinstitutes gegenüber

seinen Gläubigern, insbesondere für die Sicherheit der ihm

anvertrauten Vermögenswerte, zur Abwendung dieser Gefahr befristete

Maßnahmen durch Bescheid anordnen, die spätestens 18 Monate nach

deren Wirksamkeitsbeginn außer Kraft treten.'

Insbesondere kann die FMA gemäß § 70 (2) Z 2 'durch Bescheid eine

fachkundige Aufsichtsperson (Regierungskommissär) bestellen, die dem

Berufsstand der Rechtsanwälte oder der Wirtschaftsprüfer angehört'.

Diese Aufsichtsperson hat gemäß § 70 (2) Z 2 lit a 'dem

Kreditinstitut alle Geschäfte zu untersagen, die geeignet sind, die

obige Gefahr zu vergrößern.'

Rückfragehinweis:

für Journalisten:

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

Tel.: +43/(0)1/24959-5106

Tel.: +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0139 2013-02-08/13:36

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