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Berechnung: Mindestlohn liegt auch künftig vor Bürgergeld

Veröffentlicht am 21.09.2023, 13:42
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Beschäftigte, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, haben aktuellen Berechnungen zufolge ein deutlich höheres Einkommen als Personen, die Bürgergeld beziehen. Das gelte auch im kommenden Jahr, wenn die von der Bundesregierung geplante Anhebung des Bürgergelds in Kraft getreten ist, wie aus Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung hervorgeht, die der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlagen. So hätten Alleinstehende, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, 2024 pro Monat ein um 532 Euro höheres Nettoeinkommen als alleinstehende Bezieher und Bezieherinnen von Bürgergeld. Bei Alleinerziehenden mit einem Kind betrage der Unterschied zwischen 715 und 765 Euro, je nach Alter des Kindes. Zuerst hatte das ARD-Magazin "Monitor" darüber berichtet.

Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte zuvor angekündigt, dass das Bürgergeld im kommenden Jahr um rund zwölf Prozent erhöht werden soll. Unionsfraktionschef Friedrich Merz und sein Vize Jens Spahn kritisierten das. Diejenigen, die arbeiten, müssten am Ende des Monats mehr Geld in der Tasche haben als diejenigen, die soziale Transferleistungen bekommen, argumentiert Merz.

"Wer den sozialen Zusammenhalt in unserem Land stärken will, sollte nicht gegen das Bürgergeld polemisieren, sondern sich für einen höheren Mindestlohn und mehr Tarifbindung einsetzen", sagte Bettina Kohlrausch, Wissenschaftliche Direktorin am WSI. "Denn die ist der beste Schutz gegen Armutslöhne.

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