⏳ Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 60 % auf InvestingPro JETZT ZUGREIFEN

BUND fordert Mehrweg-Pflicht - 'Ende vom Einweggeschirr'

Veröffentlicht am 28.04.2024, 14:14
© Reuters.
HNKG_p
-

BERLIN (dpa-AFX) - Der Bund für Umwelt- und Naturschutz (BUND) fordert eine Pflicht zu Mehrweggeschirr bei jeglicher Außer-Haus-Verpflegung. "Wir wollen das Ende von Einweggeschirr, gerade im To-Go-Bereich", sagte Janine Korduan, Referentin für Kreislaufwirtschaft vom BUND, der Deutschen Presse-Agentur. "Insbesondere sollen die Händler und Verkäufer verpflichtet werden, Mehrweg einfach, schnell und zugänglich anzubieten."

Der Verband schlägt dafür ein einheitliches Mehrweggeschirr vor, das überall und zu jeder Zeit zurückgegeben werden kann. Denn unterschiedliche Systeme machen es ihm zufolge bisher unattraktiv, Mehrwegangebote zu nutzen. "Die Händler haben die finanziellen Ressourcen, solche Strukturen aufzubauen und sollen die Verantwortung nicht auf die Kunden und Kundinnen abwälzen dürfen", sagte Korduan.

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Mehrweg-Angebotspflicht in Deutschland. Lebensmittel sollten neben den herkömmlichen Plastik-Einwegverpackungen auch in Mehrwegverpackungen angeboten werden. Umweltschützer beklagen seitdem aber die mangelnde Umsetzung und fehlende Kontrollen. "Mehrweg ist lange noch nicht das neue Normal geworden, sondern bleibt so gut wie immer die Ausnahme", sagte Korduan. Oft stehe lediglich ein Mehrwegbecher in der Ecke - und schon gelte die Angebotspflicht als erfüllt.

Laut einer eigens in Auftrag gegebenen Studie spricht sich die Mehrheit der Deutschen auch für eine Mehrwegpflicht in To-Go-Gastronomiebetrieben aus, sofern eine schnelle und unkomplizierte Rückgabe gewährleistet ist, wie der BUND betonte.

Die Bilanz nach mehr als einem Jahr Mehrweg-Angebotspflicht sieht Stefanie Henkel (ETR:HNKG_p) vom Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) durchwachsen: "Angebot und Nachfrage hängen maßgeblich vom Betrieb, vom Konzept und insbesondere von den Gästen ab", sagte sie. Die meisten Restaurants und Cafés registrierten demnach nur eine geringe Nachfrage von Mehrwegverpackungen. Der Verband kritisierte außerdem die zusätzlichen Kosten und den Mehraufwand für die Betriebe. Diese seien nicht unerheblich.

Auch das Bundesumweltministerium drängt auf eine konsequente Umsetzung des Gesetzes. Viele Unternehmen seien ihren Pflichten im vergangenen Jahr teils vorbildlich nachgekommen. Wie überall gebe es aber auch "schwarze Schafe", die sich nicht an die gesetzlichen Pflichten halten oder versuchen sie zu umgehen, teilte das Ministerium mit.

"Es sind daher weitere Anstrengungen notwendig, um Mehrwegsysteme zu stärken und so Verpackungsabfälle zu vermeiden", sagte ein Sprecher des Ministeriums. Derzeit werde geprüft, ob weitere Maßnahmen zulässig und nötig sind.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.