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Bund gelassen wegen eines möglichen EU-Verfahrens gegen Berliner Flugrouten

Veröffentlicht am 11.01.2013, 11:44
Aktualisiert 11.01.2013, 11:48
BERLIN (dpa-AFX) - Das Bundesverkehrsministerium sieht einem möglichen Verfahren der EU-Kommission wegen der geplanten Flugrouten des Pannen-Airports Berlin Brandenburg gelassen entgegen. Aus den entsprechenden EU-Richtlinien ergebe sich keine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Verfahren zur Festlegung von Flugrouten, teilte das Ministerium am Freitag in Berlin mit. Grund: Es handele sich bei diesen 'Flugverfahren' nicht um Projekte im Sinne der Richtlinien. Diese Auffassung sei der EU im vergangenen September in einem informellen Vorverfahren mitgeteilt worden.

Weil die Planer die Folgen neuer Flugrouten für Natur und Umwelt nicht geprüft hätten, empfiehlt das Umweltressort der EU-Kommission, wegen Verletzung europäischen Rechts gegen Deutschland vorzugehen.

Das Umweltbundesamt (UBA) muss bei der Genehmigung nur in Lärmfragen gehört werden. Nach Ministeriumsangaben hat das UBA die von der Deutschen Flugsicherung (DFS) vorgeschlagenen Routen entsprechend geprüft und bewertet. Dabei sei bei der Bewertung möglicher Alternativrouten vom UBA im wesentlichen die von der DFS ermittelte Rangfolge bestätigt worden.

Ob es tatsächlich zu einem Verfahren wegen der Flugrouten kommt, wird wohl frühestens Ende Februar entschieden. Die am 26. Januar 2012 vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beschlossenen Routen führen über die Seenlandschaft im Osten Berlins - was die Anwohner unter anderem am Müggelsee auf die Barrikaden trieb. Ein Beschwerdeführer bei der EU-Kommission fürchtet neben Lärm und Abgasen, dass auf den neuen Strecken mehr Vögel in die Turbinen geraten./bk/DP/stw

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