BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will die Möglichkeiten von Unternehmen in Treuhandverwaltung wie im Fall Rosneft (MCX:ROSN) erweitern. Einen entsprechenden Beschluss fasste das Kabinett am Montag. Derzeit ist ein solcher Verkauf nur zulässig, wenn er zum Werterhalt des Unternehmens erforderlich ist. Künftig soll ein Verkauf auch "zur Sicherung des Funktionierens des Gemeinwesens im Sektor Energie und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit" erlaubt sein. Das Energiesicherungsgesetz soll entsprechend geändert werden.
Die Bundesregierung hatte im September zwei Töchter des russischen Ölkonzerns Rosneft unter staatliche Kontrolle gestellt, wogegen Rosneft klagt. Rosneft Deutschland und die verbundene RN Refining & Marketing halten einen Mehrheitsanteil an der Raffinerie im brandenburgischen Schwedt. Die Raffinerie soll mittelfristig umgebaut werden, um bei Energie unabhängig zu sein.
Mit der geplanten Novelle solle der Bund "für derzeitige und künftige Treuhandfälle mehr Handlungsspielraum" bekommen, hatte es Mitte Februar zu den Plänen aus dem Bundeswirtschaftsministerium geheißen. Der Bundestag muss noch zustimmen.