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Bundesbank: Euro-Bankenaufsicht fehlt stabile Rechtsgrundlage

Veröffentlicht am 04.01.2013, 14:50
Aktualisiert 04.01.2013, 14:52
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Bundesbank pocht weiter auf eine Änderung der EU-Verträge für die künftige zentrale Bankenaufsicht bei der Europäischen Zentralbank (EZB). 'Man versucht, auf einer dafür nicht wirklich geeigneten Rechtsgrundlage eine chinesische Mauer zwischen den geldpolitischen und den aufsichtsrechtlichen Aufgaben einzuziehen. Es ist aber eher eine japanische Wand oder ein Paravent', sagte Bundesbank-Präsident Jens Weidmann in einem am Freitag auf 'Handelsblatt Online' veröffentlichten Interview der 'Wirtschaftswoche'.

'Vorzuziehen wäre es meiner Ansicht nach, durch eine Änderung der EU-Verträge eine robuste Trennung zwischen geldpolitischen und aufsichtlichen Entscheidungsstrukturen hinzubekommen', bekräftigte Weidmann.

Geplant ist ein eigenes Aufsichtsgremium für die Bankenaufsicht, das Beschlussvorschläge für den EZB-Rat ausarbeitet. In Streitfragen kommt ein Vermittlungsausschuss ins Spiel. Ab März 2014 soll die neue Aufsicht einsatzbereit sein, direkt kontrollieren wird die EZB nur große, grenzüberschreitende Institute mit mehr als 30 Milliarden Euro Bilanzsumme oder mehr als 20 Prozent der Wirtschaftskraft ihres Heimatlandes. Das sind nach EZB-Angaben etwa 130 bis 150 Banken.

Isoliert sieht sich Weidmann im EZB-Rat mit seiner Kritik nicht: 'Viele meiner Sorgen werden von Kollegen im EZB-Rat geteilt', sagte der Bundesbank-Präsident. 'In einer so ungewöhnlichen Situation, in der der EZB-Rat im Grenzbereich seines Mandats handelt, muss es auch unterschiedliche Auffassungen geben - wir sind ja kein Politbüro.'/ben/DP/jkr

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