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Bundesrichter sorgen bei Schmerzensgeld-Berechnung für Klarheit

Veröffentlicht am 15.02.2022, 17:02
© Reuters.

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Schmerzensgeld zum Beispiel nach einem Verkehrsunfall darf einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge nicht nach einem festen Schema berechnet werden. Erforderlich sei "eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls", stellten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag in einem Fall aus Hessen klar. Dabei sei in erster Linie das Maß der entstandenen Lebensbeeinträchtigung zu berücksichtigen. (Az. VI ZR 937/20)

Damit erteilt der BGH einer vor einigen Jahren aufgebrachten Berechnungsmethode eine Absage, der sich insbesondere das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt angeschlossen hatte. Bisher war unklar gewesen, ob sie angewandt werden kann oder nicht.

In dem Fall geht es um einen Mann, der bei einem Verkehrsunfall so schwer verletzt worden war, dass er über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren rund 500 Tage im Krankenhaus verbringen musste. Ihm musste der rechte Unterschenkel amputiert werden. Das Landgericht Darmstadt hatte ihm 100 000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das OLG Frankfurt setzte die Summe auf 200 000 Euro herauf. Zahlen müssen der Fahrer, der Halter und der Haftpflichtversicherer des anderen Autos.

Das OLG hatte dabei die sogenannte taggenaue Berechnung angewandt. Dabei werden zunächst einfach Tagessätze zusammengerechnet, die nach Behandlungsphase gestaffelt sind. Hier wurden etwa 150 Euro für einen Tag auf der Intensivstation und 60 Euro für einen Tag in der Rehaklinik angesetzt. Im zweiten Schritt gibt es individuelle Zu- oder Abschläge - der Mann beispielsweise sollte wegen erheblicher Vorerkrankungen weniger Geld bekommen. Im dritten Schritt kann die Summe unter anderem wegen Dauerschäden noch erhöht werden.

Das ist den obersten Zivilrichterinnen und -richtern des BGH viel zu schematisch. Es bleibe unberücksichtigt, welche Verletzungen jemand erlitten habe, wie diese behandelt wurden und welches Leid ausgelöst wurde, teilten sie nach der Urteilsverkündung mit. Das OLG muss die Höhe des Schmerzensgeldes nun noch einmal neu bestimmen.

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