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Caritas verteidigt kirchliches Streikverbot - Gericht entscheidet

Veröffentlicht am 20.11.2012, 09:54
BERLIN/ERFURT (dpa-AFX) - Vor dem mit Spannung erwarteten Urteil zum Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen hat Caritas-Präsident Peter-Maria Neher das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen verteidigt. Kirchenmitarbeiter hätten 'nicht ein Weniger an Rechten', sondern es gebe ein anderes System der Tariffindung, sagte er am Dienstag im ARD-'Morgenmagazin'. Neher verwies darauf, dass es auch andere staatliche Bereiche gebe, in denen es nicht erlaubt sei zu streiken. 'Insofern kann man nicht vom Streikrecht als einem Menschenrecht sprechen.'

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entscheidet am Dienstag über die Zulässigkeit von Streiks in Einrichtungen der Kirche. Bislang sind bei Diakonie und Caritas mit zusammen 1,3 Millionen Mitarbeitern Streiks verboten. Dumpinglöhne und Leiharbeit im Sozialsektor hatten vor allem die Diakonie in Verruf gebracht.

Die SPD-Politikerin Ingrid Matthäus-Maier hält den Sonderweg der Kirche beim Arbeitsrecht für 'überholt'. Die Rechte der Mitarbeiter von Diakonie und Caritas müssten gestärkt werden - das beinhalte auch das Streikrecht, sagte Matthäus-Maier, Sprecherin der Kampagne 'Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz', im Deutschlandfunk. 'Eines ist klar: Seit etwa zehn Jahren ist es insbesondere in der evangelischen Kirche so, dass Outsourcing, Lohndumping, schlechte Bezahlung sich verbreitet hat.' Dagegen müssten Kirchenmitarbeiter streiken dürfen.

Die Tarife und Arbeitsbedingungen in Einrichtungen der Kirchen werden bislang zumeist in paritätisch besetzten Kommissionen ausgehandelt. Kommt es dennoch zu keiner Einigung, gibt es einen Schlichterspruch. Streiks und Aussperrungen sind bei diesem sogenannten 'Dritten Weg' ausgeschlossen.

Doch der kirchliche Sonderweg ist angesichts des wachsenden Konkurrenzdruckes auf dem Sozialsektor mit Niedriglöhnen und Leiharbeit umstritten. Die Gewerkschaft Verdi macht sich in dem bereits seit Jahren schwelenden Streit für klassische Tarifverhandlungen mit Streikrecht stark.

Die für den Nachmittag erwartete Entscheidung des obersten deutschen Arbeitsgerichts ist für die Beschäftigten bei den Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden von grundlegender Bedeutung. Kirchliche Arbeitgeber wollen das Streikverbot mit ihren Klagen gegen zwei anderslautende vorinstanzliche Entscheidungen höchstrichterlich bestätigen lassen./ane/geh/DP/stk

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