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DGAP Zwischenmitteilung: Intertainment AG (deutsch)

Veröffentlicht am 19.11.2012, 20:00
Intertainment AG: Zwischenmitteilung für die ersten drei Quartale 2012

Intertainment AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG

19.11.2012 20:00

Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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München, 19. November 2012 - Die Intertainment Gruppe hat in den ersten

drei Quartalen 2012 wie bereits in den Vorperioden über nahezu kein

signifikantes operatives Geschäft verfügt. Das Neun-Monats-Ergebnis ist im

Wesentlichen von der Entkonsolidierung der Phoenix Media GmbH geprägt. Der

Intertainment Konzern verzeichnete in der aktuellen Berichtsperiode ein

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von 18,9 Mio. Euro. Im

vergleichbaren Vorjahreszeitraum hatte es -0,9 Mio. Euro betragen.

Angaben zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Die Vermögenslage des Intertainment Konzerns hat sich zum 30. September

2012 gegenüber dem 31. Dezember 2011 weiter verschlechtert. Die

kurzfristigen Vermögenswerte sind von 0,3 auf 0,2 Mio. Euro zum 30.

September 2012 gesunken. Dies ist insbesondere auf eine Abnahme der

Zahlungsmittel zurückzuführen. Diese hatten zum 31. Dezember 2011 insgesamt

0,1 Mio. Euro betragen, zum Ende des dritten Quartals 2012 verfügte

Intertainment noch über 0,03 Mio. Euro an Liquidität. Der Buchwert des

Filmvermögens beläuft sich unverändert auf 0,1 Mio. Euro.

Die Passivseite ist von kurzfristigen Schulden in Höhe von 0,3 (i.V. 8,0)

Mio. Euro und langfristigen Schulden in Höhe von 5,6 (i.V. 17,0) Mio. Euro

geprägt. Die signifikante Abnahme ist in beiden Positionen insbesondere auf

die Entkonsolidierung der Phoenix Media GmbH zurückzuführen. Die

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich nahezu

unverändert auf 0,1 Mio. Euro, der Betrag der Rückstellungen ist von 0,4

auf 0,1 Mio. Euro gesunken. Die langfristigen Schulden bestehen aus den

Rückzahlungsverpflichtungen für die von der MK Medien Beteiligungs GmbH

erhaltenen Darlehen samt Zinsen.

Das Eigenkapital des Intertainment Konzerns hat sich auf -5,7 Mio. Euro

erhöht, nach -24,6 Mio. Euro zum 31. Dezember 2011. Ursache ist der in den

ersten drei Quartalen 2012 durch den Entkonsolidierungseffekt erzielte

Konzernperiodenüberschuss in Höhe von 18,9 (i.V. Periodenfehlbetrag 0,6)

Mio. Euro.

Intertainment hat auch in den ersten drei Quartalen 2012 mit 0,06 (i.V.

0,02) Mio. Euro nur sehr niedrige Umsatzerlöse erzielt. Das Ergebnis der

gewöhnlichen Geschäftstätigkeit des Intertainment Konzerns beträgt in der

Berichtsperiode insgesamt 18,9 (i.V. -0,9) Mio. Euro. Es enthält vor allem

den Entkonsolidierungsgewinn und die laufenden Verwaltungskosten des

Konzerns. So beträgt der Personalaufwand 0,08 (i.V. 0,2) Mio. Euro und der

sonstige betriebliche Aufwand 0,3 (i.V. 2,8) Mio. Euro. Dem stehen sonstige

betriebliche Erträge in Höhe von 19,5 (i.V. 2,3) Mio. Euro gegenüber. Das

Zinsergebnis beläuft sich unverändert zur Vorperiode auf -0,3 Mio. Euro.

Wesentliche Ereignisse in den ersten drei Quartalen 2012 sowie nach Ende

des Berichtszeitraums

Beteiligung an SightSound Technologies Holding LLC

In den ersten neun Monaten 2012 hat die Intertainment-Beteiligung

SightSound Technologies im Rahmen der Patentstreitigkeiten mit Napster

einen Vergleich erzielt. Dieser unterliegt strengen

Vertraulichkeitsvorgaben. Intertainment ist aus diesem Vergleich kein Geld

zugeflossen. Seit Oktober 2011 ist zudem eine Patentverletzungsklage von

SightSound gegen Apple anhängig, die sich auf die iTunes-Plattform bezieht.

Die der mündlichen Verhandlung vorgelagerte Dokumentenproduktionsphase im

Rahmen dieses Verfahrens soll nach Kenntnisstand von Intertainment Ende

2012/Anfang 2013 abgeschlossen werden, die mündliche Verhandlung könnte

Mitte 2013 stattfinden. Nach derzeitigem Stand geht Intertainment davon

aus, dass das Verfahren zeitlich planmäßig verläuft.

Finanzierung des Intertainment AG Konzerns

Zur Sicherstellung der Geschäftstätigkeit war Intertainment auch im

Berichtszeitraum mangels ausreichender operativer Einnahmen auf die

finanzielle Unterstützung des Großaktionärs MK Medien Beteiligungs GmbH

angewiesen. Im Zusammenhang damit wurde die Laufzeit der von der MK Medien

Beteiligungs GmbH gewährten Darlehen unter Beibehaltung der ursprünglichen

Bedingungen bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Die MK Medien

Beteiligungs GmbH gewährte der Intertainment AG zudem in den ersten drei

Quartalen 2012 weitere Darlehen über insgesamt 0,4 Mio. Euro.

Kapitalerhöhung der Intertainment AG

Anfang November hat die Intertainment AG eine Kapitalerhöhung durchgeführt.

Diese wurde durch die MK Medien Beteiligungs GmbH unter Ausschluss der

Bezugsrechte der übrigen Altaktionäre gezeichnet. Im Rahmen der

Kapitalerhöhung wurde das Eigenkapital durch die Ausgabe von 117.400 neuen

Aktien zu einem Preis von 1,2785 Euro je Aktie um insgesamt 150.095,90 Euro

erhöht. Der Ausgabekurs der neuen Aktien entsprach dem aktienrechtlich

zulässigen Mindestbetrag. Die Kapitalerhöhung diente zur Verbesserung der

sehr schwierigen Eigenkapitalsituation und zur Deckung des kurzfristigen

Liquiditätsbedarfs des Unternehmens.

Insolvenz der Phoenix Media GmbH und Entkonsolidierung

Nach der Niederlage im Schiedsgerichtsverfahren gegen die Comerica Bank im

vierten Quartal 2011 hat die Phoenix Media GmbH (ehemals INTERTAINMENT

Licensing GmbH) im März 2012 im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs den

Schiedsspruch anerkannt. Die Ansprüche der Comerica Bank gegen die Phoenix

Media GmbH auf Erstattung ihrer Anwalts- und Verfahrenskosten bleiben

unverändert bestehen.

Im Rahmen der aus dem Schiedsspruch resultierenden, zum 30. November 2011

angemeldeten Insolvenz der Phoenix Media GmbH wurde im April 2012 das

Insolvenzverfahren eröffnet. Intertainment hat die Phoenix Media GmbH zu

diesem Zeitpunkt wegen Kontrollverlusts entkonsolidiert. Im Rahmen des

Insolvenzverfahrens fand in der Berichtsperiode der erste Berichts- und

Prüfungstermin statt. Weitere Erkenntnisse liegen Intertainment derzeit

nicht vor.

Sonstige Angaben

Am 1. Oktober 2012 fand in München die ordentliche Hauptversammlung für das

Geschäftsjahr 2011 statt. Bei dieser stellten die Aktionäre den

Jahresabschluss 2011 fest und billigten den Konzernabschluss 2011. Sie

wählten zudem die PSP Peters Schönberger GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das

Geschäftsjahr 2012. Bezüglich der Hauptversammlung vom 31. Januar 2012

verweisen wir auf unsere ausführliche Darstellung im Halbjahresbericht.

Die Hauptversammlung am 31. Januar 2012 wählte Bernhard Pöllinger und Dr.

Georg Anders zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Herr Pöllinger war durch

Beschluss des Registergerichts München vom 18. Februar 2011 zum Mitglied

des Aufsichtsrats bestellt worden. Dr. Anders war durch Beschluss des

Registergerichts München vom 16. Januar 2012 zum Mitglied des Aufsichtsrats

bestellt worden. Auf seiner Sitzung am 6. Februar 2012 wählte der

Aufsichtsrat Dr. Anders zum neuen Vorsitzenden.

Es gelten die Angaben zu den sonstigen finanziellen Verpflichtungen und

Haftungsverhältnissen des Konzernanhangs zum 31. Dezember 2011 weiterhin

fort. Intertainment überprüft derzeit, ob und inwieweit hieraus noch

Verpflichtungen bestehen oder entstehen können.

Intertainment beschäftigte in den ersten neun Monaten 2012 im Durchschnitt

keinen (i.V. 1) Mitarbeiter mehr. Der letzte Mitarbeiter schied im April

2012 aus.

Prognose und Risikobericht

Die Annahmen zur künftigen Entwicklung einschließlich der damit verbundenen

Chancen und Risiken des Intertainment Konzerns bestehen unverändert zum

Konzern- und Jahresabschluss sowie des Berichts über die Lage der

Gesellschaft und des Konzerns für das Geschäftsjahr 2011 fort. Wir

verweisen diesbezüglich auf unsere Ausführungen im veröffentlichten

Geschäftsbericht 2011.

Unverändert bestehen insbesondere die bestandsgefährdenden Risiken fort.

Der Konzernzwischenabschluss zum 30. September 2012 wurde unverändert zum

Vorjahr unter der Prämisse der Fortführung der Unternehmenstätigkeit

('Going Concern') aufgestellt. Das Management von Intertainment geht

weiterhin von einer positiven Fortbestehensprognose aus, so dass

Intertainment mit überwiegender Wahrscheinlichkeit im laufenden und den

folgenden Geschäftsjahren seine geschäftlichen Aktivitäten unter Einhaltung

der Zahlungsverpflichtungen fortführen kann. Der positiven

Fortbestehensprognose liegt eine detaillierte Finanzplanung zugrunde.

Insgesamt ist die Einschätzung des Fortbestandes der Unternehmenstätigkeit

von der wesentlichen Unsicherheit geprägt, dass der Vorstand auf

entsprechende Finanzmittel von Dritten, wie z.B. der MK Medien Beteiligungs

GmbH, angewiesen ist. Diese benötigten Finanzmittel wurden von der MK

Medien Beteiligungs GmbH nicht verbindlich zugesagt. Aus heutiger Sicht ist

es als sehr unwahrscheinlich anzusehen, dass eine dritte

Finanzierungsquelle kurzfristig gefunden werden kann, falls die MK Medien

Beteiligungs GmbH das benötigte Finanzierungsvolumen nicht rechtzeitig und

in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt. Aufgrund der bisher immer

rechtzeitig erfolgten Finanzierung durch die MK Medien Beteiligungs GmbH

darf das Management aber weiterhin davon ausgehen, dass auch künftig die

entsprechenden Finanzmittel unter Beibehaltung der bisherigen Bedingungen

zur Verfügung gestellt werden.

Soweit die Prämissen der Finanzplanung der Intertainment AG nicht wie

geplant eintreten, ist der Fortbestand des Unternehmens in hohem Maße -

auch sehr kurzfristig - wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und/oder

Überschuldung sowie der damit verbundenen Einleitung eines

Insolvenzverfahrens gefährdet.

Ende der Zwischenmitteilung

19.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Intertainment AG

Maximiliansplatz 5

80333 München

Deutschland

Internet: http://www.intertainment.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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