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DGAP-Adhoc: Fortimo Group AG - Going Private (deutsch)

Veröffentlicht am 10.04.2013, 07:01
Aktualisiert 10.04.2013, 07:04
Fortimo Group AG - Going Private

Fortimo Group AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung

10.04.2013 07:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung gemäss Art. 18 KR

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medienmitteilung

Fortimo Group AG - Going Private

St.Gallen, 10. April 2013 - Die Fortimo Group AG plant zusammen mit ihren

Hauptaktionären die Dekotierung und Privatisierung der Fortimo. Hierzu wird

den Publikumsaktionären ein öffentliches Rückkaufangebot und ein

öffentliches Kaufangebot unterbreitet werden. Der Angebotspreis wird CHF

136.00 je Aktie betragen.

Going Private

Seit dem 29. April 2010 ist die Fortimo an der Berne eXchange ('BX')

kotiert. Aufgrund des sehr geringen Handelsvolumens kombiniert mit der

geringen Beachtung des Börsenplatzes gestaltet es sich für die Aktionäre

zunehmend schwieriger, Aktien ohne grössere Kursausschläge zu handeln. Eine

grössere Anzahl Aktien zu verkaufen ist derzeit praktisch unmöglich, da die

entsprechenden Kaufangebote fehlen. Diese unbefriedigende Situtation hat

den Verwaltungsrat dazu bewogen, verschiedenste Alternativen zu prüfen.

Nach eingehender Prüfung der vorhandenen Optionen, hat sich der

Verwaltungsrat zusammen mit den Hauptaktionären entschlossen, eine

Dekotierung und Privatisierung der Fortimo anzustreben und den

Publikumsaktionären eine faire Ausstiegsmöglichkeit zu bieten ('Going

Private').

Das Going Private besteht aus zwei Elementen: Einerseits wird die Forty

Plus AG (eine von den Aktionärsgruppen rund um die Hauptaktionäre der

Fortimo kontrollierte Gesellschaft) ein öffentliches Kaufangebot im Sinne

von Art. 22 ff BEHG für alle von den Publikumsaktionären gehaltenen

Fortimo-Aktien unterbreiten ('Kaufangebot'). Andererseits wird die Fortimo

gleichzeitig mit dem öffentlichen Kaufangebot ein öffentliches

Rückkaufangebot im Sinne von Art. 22 ff BEHG für maximal 82'616 der sich im

Publikum befindenden Fortimo-Aktien unterbreiten ('Rückkaufangebot',

zusammen mit dem Kaufangebot die 'Angebote'). Die beiden Angebote werden

teilweise parallel laufen. Der Angebotspreis beider Angebote wird CHF 136

betragen, abzüglich im Angebotsprospekt erwähnter Abzüge. Die

Publikumsaktionäre werden in Kenntnis beider Angebote frei entscheiden

können, ihre Aktien entweder im Rahmen des Rückkaufangebotes oder im Rahmen

des Kaufangebots anzudienen. Die Angebotsfrist beider Angebote beginnt

voraussichtlich am 30. April 2013 und endet voraussichtlich am 30. Mai

2013, 16.00 Uhr (MEZ), mit allfälliger Nachfrist für das Kaufangebot. Die

unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen der beiden Angebote werden im

Angebotsprospekt ausführlich beschrieben.

Der Verwaltungsrat der Fortimo unterstützt das Going Private

vollumfänglich. Insbesondere drückt er auch seine Unterstützung für das

Kaufangebot der Forty Plus AG aus, für dessen Beurteilung er die

unabhängige Revisionsgesellschaft Ernst & Young AG mit der Erstellung einer

Fairness Opinion beauftragt hat. In ihrer Fairness Opinion kommen Ernst &

Young AG zum Schluss, dass der geplante Angebotspreis von CHF 136 pro

Fortimo-Aktie als fair und angemessen zu beurteilen ist.

Remo Bienz, Präsident des Verwaltungsrates, äussert sich wie folgt: 'Mit

den beiden Angeboten unter dem Going Private stellen wir sicher, dass jedem

Aktionär der Ausstieg aus einem ungenügend handelbaren Titel zu einem

fairen Preis ermöglicht wird. Beim geplanten Angebotspreis unter den beiden

Angeboten erfolgt für die Käufer der ersten Stunde - der Emissionspreis

betrug CHF 120 - ein Wertzuwachs von CHF 16 pro Aktie zuzüglich

Agio-Auszahlungen von zweimal CHF 5. Dies entspricht einem Ertrag von CHF

26 pro Aktie'.

Die allein für die beiden Angebote massgeblichen Dokumente wie der

Angebotsprospekt und das Angebotsinserat werden voraussichtlich am 15.

April 2013 publiziert und ab diesem Zeitpunkt auf der Homepage der Fortimo

verfügbar sein. Die heute publizierte Voranmeldung ist als Anhang dieser

Medienmitteilung beigelegt.

Generalversammlung

Der Verwaltungsrat beabsichtigt, die Generalversammlung nach erfolgtem

Going Private gegen Mitte Jahr fristgerecht einzuberufen.

Rückfragen und weitere Auskünfte

Fortimo Group AG, Philipp Bienz, Telefon +41 71 844 06 66,

philipp.bienz@fortimo.ch

www.fortimo.ch / Investor Relations / Going Private

Fortimo-Gruppe

Die Fortimo Group AG sieht sich als systematische und integrale

Entwicklerin von Wohnimmobilien. In der gesamten Deutschschweiz, jedoch mit

Schwerpunkten in den Kantonen St.Gallen, Thurgau, Appenzell AR, Aargau,

Zürich, Luzern und Bern identifiziert sie attraktive Entwicklungsstandorte.

Dabei tritt die Fortimo konsequent als Investorin auf und erwirbt die

Baulandparzellen oder Abbruchliegenschaften auf eigene Rechnung, um diese

mit dem geeigneten Wohnungsangebot innert nützlicher Frist kompetent und

erfolgreich zu entwickeln.

Die Fortimo Group AG kann momentan auf eine Pipeline von bereits

vertraglich angebundenen Projekten blicken, welche die Erstellung von mehr

als 1'750 Wohneinheiten zulässt, dies mit einem Zeithorizont von vier

Jahren (2013-2016). Die Unternehmung sieht sich somit in der Lage,

mittelfristig jährlich ca. 400-500 Wohneinheiten zu erstellen und an die

zukünftigen Bewohner zu übergeben. Die Namenaktien sind an der BX Berne

eXchange kotiert (Valorennummer: 10 977 567 / ISIN-Nummer: CH0109775673 /

Ticker: FOGN).

Angebotsrestriktionen

Allgemein / General

Die hierin beschriebenen Angebote werden weder direkt noch indirekt in

einem Land oder einer Rechtsordnung gemacht, in welchem/welcher solche

Angebote widerrechtlich wären, oder in welchem/welcher sie in anderer Weise

ein anwendbares Recht oder eine Verordnung verletzen würden oder

welches/welche von der Forty Plus AG oder der Fortimo Group AG eine

Änderung der Bestimmungen oder Bedingungen der Angebote in irgendeiner

Weise, ein zusätzliches Gesuch an/oder zusätzliche Handlungen im

Zusammenhang mit staatlichen, regulatorischen oder rechtlichen Behörden

erfordern würde. Es ist nicht beabsichtigt, die Angebote auf irgendein

solches Land oder eine solche Rechtsordnung auszudehnen. Dokumente, die im

Zusammenhang mit den Angeboten stehen, dürfen weder in solchen Ländern oder

Rechtsordnungen verteilt, noch in solche Länder oder Rechtsordnungen

gesandt werden. Solche Dokumente dürfen nicht zum Zwecke der Werbung für

Käufe von Beteiligungsrechten der Fortimo Group AG durch natürliche oder

juristische Personen in solchen Ländern oder Rechtsordnungen verwendet

werden.

The tender offer and the buyback offer described herein (the 'Offers') are

not directly or indirectly made in a country or jurisdiction in which such

Offers would be illegal, otherwise violate the applicable law or an

ordinance or which would require Forty Plus Ltd. or Fortimo Group Ltd. to

change the terms or conditions of the Offers in any way, to submit an

additional application to or to perform additional actions in relation to

any state, regulatory or legal authority. It is not intended to extend the

Offers to any such country or such jurisdiction. Documents relating to the

Offers must neither be distributed in such countries or jurisdictions nor

be sent to such countries or jurisdictions. Such documents must not be used

for the purpose of soliciting the purchase of securities of Fortimo Group

Ltd. by anyone from such countries or jurisdictions.

United States of America

The Offers described herein will not be made directly or indirectly in or

by use of the mail of, or by any means or instrumentality of interstate or

foreign commerce of, or any facilities of national securities exchange of,

the United States of America ('U.S.') and may only be accepted outside the

U.S. This includes, but is not limited to, facsimile transmission, telex or

telephones. This document and any other offering materials with respect to

the Offers described in this document must neither be distributed in nor

sent to the U.S. and must not be used for the purpose of soliciting the

sale or purchase of any securities of Fortimo Group Ltd., from anyone in

the U.S. Neither Forty Plus Ltd. nor Fortimo Group Ltd. is soliciting the

tender of securities of Fortimo Group Ltd. by any holder of such securities

in the U.S. Securities of Fortimo Group Ltd. will not be accepted from

holders of such securities in the U.S. Any purported acceptance of the

Offers that Forty Plus Ltd. or Fortimo Group Ltd or their agents

respectively believe has been made in or from the U.S. will be invalidated.

Forty Plus Ltd. and Fortimo Group Ltd. reserve the absolute right to reject

any and all acceptances by them not to be in the proper form or the

acceptance of which may be unlawful.

United Kingdom

This document is only being distributed to and is only directed at: (a)

persons outside the United Kingdom; (b) those persons falling within the

definition of Investment Professionals (as set forth in Article 19(5) of

the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order

2005 (as amended) (the 'Order')) or within Article 43 (members and

creditors of certain bodies corporate) or Article 49 (high net worth

companies, unincorporated associations etc.) of the Order, or other persons

to whom it may lawfully be communicated in accordance with the Order; or

(c) any person to whom it may otherwise lawfully be communicated (such

persons together being 'Relevant Persons'). This document is only available

to Relevant Persons and the transaction contemplated herein will be

available only to, or engaged in only with Relevant Persons, and this

document must not be acted on or relied upon by persons other than Relevant

Persons.

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

NOT FOR DISTRIBUTION IN THE UNITED STATES OF AMERICA

Voranmeldung nach Art. 5 UEV

Going Private der Fortimo Group AG, St. Gallen

bestehend aus

öffentlichem Kaufangebot

der

Forty Plus AG, St. Gallen

im Sinne von Art. 22 ff. des Bundesgesetzes über die Börsen und den

Effektenhandel ('BEHG') für alle sich im Publikum befindenden Namenaktien

der Fortimo Group AG, St. Gallen, von je CHF 1.00 Nennwert (nachfolgend

auch 'Kaufangebot').

und

öffentlichem Rückkaufangebot

der

Fortimo Group AG, St. Gallen

im Sinne von Art. 22 ff. BEHG für maximal 82'616 der sich im Publikum

befindenden Namenaktien der Fortimo Group AG, St. Gallen, von je CHF 1.00

Nennwert (nachfolgend auch 'Rückkaufangebot').

A. ANGABEN ZUM KAUFANGEBOT UND RÜCKKAUFANGEBOT

1. Ausganslage

Die Fortimo Group AG, Rorschacher Strasse 302, 9016 St. Gallen ('Fortimo')

ist die Holdinggesellschaft der Fortimo Gruppe. Die Fortimo Gruppe ist in

der Entwicklung sowie dem Halten und dem Verkauf von Wohnimmobilien tätig.

Sie ist in der ganzen Deutschschweiz, mit Schwerpunkt in den Kantonen St.

Gallen, Thurgau, Appenzell AR, Aargau, Zürich, Luzern und Bern, aktiv.

Hauptaktionäre der Fortimo sind Remo Bienz, Philipp Bienz, Markus Schultz

und Christoph Michel (die 'Hauptaktionäre'), welche zusammen mit weiteren

in gemeinsamer Absprache mit der Forty Plus AG handelnden Personen sowie

unter Einbezug der eigenen Aktien der Fortimo per 9. April 2013 1'345'824

Aktien der Fortimo mit einem Nennwert von je CHF 1.00 ('Fortimo-Aktien'),

entsprechend 87.48% der Stimmrechte und des Aktienkapitals der Fortimo

halten.

Seit dem 29. April 2010 ist die Fortimo an der Berne eXchange ('BX')

kotiert. Mittels der in dieser Voranmeldung beschriebenen Transaktion

beabsichtigen die Forty Plus AG, die Hauptaktionäre und weitere in

gemeinsamer Absprache handelnde Personen die vollständige Kontrolle über

die Fortimo zu erlangen, und deren Aktien nachfolgend von der BX zu

dekotieren (das 'Going Private'). Hintergrund des Going Private ist der

nicht wie erhofft positive Effekt einer Kotierung sowie die mit der

Kotierung verbundenen hohen Kosten. Mit der vollständigen Übernahme soll

die Fortimo zudem wieder flexibler, schneller und kompetenter auf die

Herausforderungen der Märkte reagieren können.

Das Going Private besteht aus zwei Elementen:

- Einerseits wird die Forty Plus AG, c/o Fortimo Group AG, Rorschacher

Strasse 302, 9016 St. Gallen ('Forty Plus' oder 'Anbieterin'), eine von

den Aktionärsgruppen rund um die Hauptaktionäre kontrollierte

Gesellschaft, ein öffentliches Kaufangebot im Sinne von Art. 22 ff.

BEHG für alle von den Publikumsaktionären gehaltenen Fortimo-Aktien

unterbreiten.

- Andererseits wird die Fortimo gleichzeitig mit dem öffentlichen

Kaufangebot ein öffentliches Rückkaufangebot im Sinne von Art. 22 ff.

BEHG für maximal 82'616 der sich im Publikum befindenden Fortimo-Aktien

unterbreiten.

Die beiden Angebote werden teilweise parallel laufen. Die

Publikumsaktionäre werden in Kenntnis beider Angebote frei entscheiden

können, ihre Aktien entweder im Rahmen des Rückkaufangebots oder im Rahmen

des Kaufangebots anzudienen.

- Kaufangebot: Gegenstand

Das Kaufangebot bezieht sich auf alle sich im Publikum befindenden

Fortimo-Aktien, die am Datum der Voranmeldung nicht im Eigentum der Forty

Plus oder der mit ihr in gemeinsamer Absprache handelnden Personen (inkl.

der Fortimo selbst) stehen, d.h. auf 192'690 Fortimo-Aktien (entsprechend

12.52% des Aktienkapitals und der Stimmrechte), sowie auf Fortimo-Aktien,

welche gestützt auf bedingtes Kapital der Fortimo bis zum Ende der

Nachfrist des Kaufangebots ausgegeben werden können. Eine solche Ausgabe

von neuen Fortimo-Aktien ist jedoch während der Dauer des Kaufangebots

nicht geplant.

- Rückkaufangebot: Gegenstand

Das Rückkaufangebot bezieht sich auf maximal 82'616 Fortimo-Aktien. Dies

entspricht 5.37% des gesamten Aktienkapitals und der Stimmrechte.

Fortimo ist verpflichtet, alle Annahmeerklärungen zu berücksichtigen. Für

den Fall, dass die angebotenen Fortimo-Aktien die maximal zurück zu

kaufende Anzahl Aktien in Höhe von 82'616 Aktien übersteigt, erfolgt die

Annahme des Rückkaufangebots auf entsprechend gekürzter Basis, wobei alle

Annahmeerklärungen anteilsmässig berücksichtigt werden. Aktionäre, deren

angediente Aktien teilweise nicht angenommen wurden, haben die Gelegenheit,

die verbleibenden Aktien während der Nachfrist des Kaufangebots anzudienen.

- Angebotspreis

Der Angebotspreis des Kaufangebots beträgt CHF 136.00 in bar, abzüglich des

Bruttobetrages allfälliger Verwässerungseffekte, die bis zum Vollzug des

Kaufangebots eintreten, wie z.B. Dividendenzahlungen, eine allfällige

Agio-Rückzahlung von CHF 5.00 wie gemäss Medienmitteilung der Fortimo vom

13. Februar 2013 angekündigt, Kapitalrückzahlungen, jede andere

Ausschüttung, Kapitalerhöhungen mit unter dem Börsenkurs liegendem

Ausgabepreis der Aktien, Verkauf eigener Aktien unter dem

Kaufangebotspreis, Ausgabe von Optionen oder Wandelrechten unter dem

Marktwert solcher Optionen oder Wandelrechte. Die Zahlungen der Fortimo im

Rahmen des Rückkaufangebotes führen nicht zu einer Anpassung des

Kaufangebotspreises.

Der Angebotspreis des Rückkaufangebots beträgt CHF 136.00 in bar, abzüglich

(i) des Bruttobetrages allfälliger Verwässerungseffekte, die bis zum

Vollzug des Rückkaufangebots eintreten, wie z.B. Dividendenzahlungen, eine

allfällige Agio-Rückzahlung von CHF 5.00 wie gemäss Medienmitteilung der

Fortimo vom 13. Februar 2013 angekündigt, Kapitalrückzahlungen, jede andere

Ausschüttung, Kapitalerhöhungen mit unter dem Börsenkurs liegendem

Ausgabepreis der Aktien, Verkauf eigener Aktien unter dem

Rückkaufangebotspreis, Ausgabe von Optionen oder Wandelrechten unter dem

Marktwert solcher Optionen oder Wandelrechte, sowie (ii) 35%

Verrechnungssteuer auf der Differenz zwischen Rückkaufangebotspreis und

Nennwert.

- Karenzfrist und Angebotsfrist

Der Angebotsprospekt wird voraussichtlich am 15. April 2013 veröffentlicht.

Die Karenzfrist für beide Angebote dauert - unter Vorbehalt einer

Verlängerung durch die Übernahmekommission - zehn Börsentage ab

Veröffentlichung des Angebotsprospekts, also voraussichtlich vom 16. April

2013 bis zum 29. April 2013 ('Karenzfrist'). Beide Angebote können erst

nach Ablauf der Karenzfrist angenommen werden.

Die Angebotsfrist beider Angebote beginnt voraussichtlich am 30. April 2013

und endet voraussichtlich am 30. Mai 2013, 16.00 Uhr (MEZ)

('Angebotsfrist').

In Bezug auf das Kaufangebot behält sich Forty Plus das Recht vor, die

Angebotsfrist einmal oder mehrmals zu verlängern. Eine Verlängerung der

Angebotsfrist über 40 Börsentage hinaus kann nur mit vorgängiger Zustimmung

der Übernahmekommission erfolgen.

- Nachfrist des Kaufangebots und provisorisches Zwischenergebnis

Sofern das Kaufangebot zustande kommt, läuft eine Nachfrist von zehn

Börsentagen, während der die Aktionäre der Fortimo ein Recht zur

nachträglichen Annahme des Kaufangebots haben ('Nachfrist'). Falls die

Angebotsfrist nicht verlängert wird, beginnt die Nachfrist voraussichtlich

am 6. Juni 2013 und endet voraussichtlich am 19. Juni 2013, 16.00 Uhr

(MEZ).

Voraussichtlich am 31. Mai 2013 wird, mittels einer einzigen Publikation,

das provisorische Zwischenergebnis des Kaufangebots sowie das Ergebnis des

Rückkaufangebots publiziert. Darin wird offengelegt werden, wie viele

Aktien jeweils unter dem Kaufangebot, und wie viele unter dem

Rückkaufangebot angedient worden sind. In Bezug auf das Rückkaufangebot

wird zusätzlich aufgeschlüsselt, wie viele Aktien von Publikumsaktionären

angedient wurden, und wie viele jeweils von der Remo Bienz AG und der

Philipp Bienz AG. Aktionäre, deren angediente Aktien unter dem

Rückkaufangebot teilweise nicht angenommen wurden, haben die Gelegenheit,

die verbleibenden Aktien während der Nachfrist des Kaufangebots anzudienen.

- Bedingung

Beide Angebote unterliegen der Bedingung, dass bis zum Vollzug der Angebote

kein Urteil, Gerichtsentscheid und keine Verfügung einer Behörde erlassen

ist, die den Vollzug der Angebote verhindern, verbieten oder für unzulässig

erklären würde.

Forty Plus und Fortimo behalten sich das Recht vor, auf die vorgenannte

Bedingung ganz oder teilweise zu verzichten.

Mit der Publikation des provisorischen Zwischenergebnisses werden Forty

Plus und Fortimo über die Erfüllung der Bedingungen bzw. den allfälligen

Verzicht auf deren Erfüllung informieren. Wird das Rückkaufangebot

vollzogen, so wird die Forty Plus auf die Erfüllung der Bedingung bezüglich

des Kaufangebots verzichten.

B. WEITERE INFORMATIONEN

Detaillierte Informationen zum Angebot werden voraussichtlich am 15. April

2013 veröffentlicht.

_____________

Valor Valorennummer ISIN Tickersymbol

Namenaktien der Fortimo Group AG: 10977567s CH0109775673 FOGN

Angebotsrestriktionen / Offer Restrictions

Allgemein / General

Die in dieser Voranmeldung beschriebenen Angebote werden weder direkt noch

indirekt in einem Land oder einer Rechtsordnung gemacht, in welchem/welcher

solche Angebote widerrechtlich wären, oder in welchem/welcher sie in

anderer Weise ein anwendbares Recht oder eine Verordnung verletzen würden

oder welches/welche von der Forty Plus oder der Fortimo Group AG eine

Änderung der Bestimmungen oder Bedingungen der Angebote in irgendeiner

Weise, ein zusätzliches Gesuch an/oder zusätzliche Handlungen im

Zusammenhang mit staatlichen, regulatorischen oder rechtlichen Behörden

erfordern würde. Es ist nicht beabsichtigt, die Angebote auf irgendein

solches Land oder eine solche Rechtsordnung auszudehnen. Dokumente, die im

Zusammenhang mit den Angeboten stehen, dürfen weder in solchen Ländern oder

Rechtsordnungen verteilt, noch in solche Länder oder Rechtsordnungen

gesandt werden. Solche Dokumente dürfen nicht zum Zwecke der Werbung für

Käufe von Beteiligungsrechten der Fortimo Group AG durch natürliche oder

juristische Personen in solchen Ländern oder Rechtsordnungen verwendet

werden.

The tender offer and the buyback offer described in this pre-announcement

(the 'Offers') are not directly or indirectly made in a country or

jurisdiction in which such Offers would be illegal, otherwise violate the

applicable law or an ordinance or which would require Forty Plus Ltd. or

Fortimo Group Ltd. to change the terms or conditions of the Offers in any

way, to submit an additional application to or to perform additional

actions in relation to any state, regulatory or legal authority. It is not

intended to extend the Offers to any such country or such jurisdiction.

Documents relating to the Offers must neither be distributed in such

countries or jurisdictions nor be sent to such countries or jurisdictions.

Such documents must not be used for the purpose of soliciting the purchase

of securities of Fortimo Group Ltd. by anyone from such countries or

jurisdictions.

United States of America

The Offers described in this pre-announcement will not be made directly or

indirectly in or by use of the mail of, or by any means or instrumentality

of interstate or foreign commerce of, or any facilities of national

securities exchange of, the United States of America ('U.S.') and may only

be accepted outside the U.S. This includes, but is not limited to,

facsimile transmission, telex or telephones. This pre-announcement and any

other offering materials with respect to the Offers described in this

pre-announcement must neither be distributed in nor sent to the U.S. and

must not be used for the purpose of soliciting the sale or purchase of any

securities of Fortimo Group Ltd., from anyone in the U.S. Neither Forty

Plus Ltd. nor Fortimo Group Ltd. are soliciting the tender of securities of

Fortimo Group Ltd. by any holder of such securities in the U.S. Securities

of Fortimo Group Ltd. will not be accepted from holders of such securities

in the U.S. Any purported acceptance of the Offers that Forty Plus Ltd. or

Fortimo Group Ltd or their agents respectively believe has been made in or

from the U.S. will be invalidated. Forty Plus Ltd. and Fortimo Group Ltd.

reserve the absolute right to reject any and all acceptances by them not to

be in the proper form or the acceptance of which may be unlawful.

United Kingdom

This document is only being distributed to and is only directed at: (a)

persons outside the United Kingdom; (b) those persons falling within the

definition of Investment Professionals (as set forth in Article 19(5) of

the Financial Services and Markets Act 2000 (Financial Promotion) Order

2005 (as amended) (the 'Order')) or within Article 43 (members and

creditors of certain bodies corporate) or Article 49 (high net worth

companies, unincorporated associations etc.) of the Order, or other persons

to whom it may lawfully be communicated in accordance with the Order; or

(c) any person to whom it may otherwise lawfully be communicated (such

persons together being 'Relevant Persons'). This document is only available

to Relevant Persons and the transaction contemplated herein will be

available only to, or engaged in only with Relevant Persons, and this

document must not be acted on or relied upon by persons other than Relevant

Persons.

St. Gallen, 10. April 2013

10.04.2013 Mitteilung übermittelt durch die EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

EquityStory veröffentlicht regulatorische Mitteilungen, Medienmitteilungen

mit Kapitalmarktbezug und Pressemitteilungen.

Die EquityStory Gruppe verbreitet Finanznachrichten für über 1'300

börsenkotierte Unternehmen im Original und in Echtzeit.

Das Schweizer Nachrichtenarchiv ist abrufbar unter www.equitystory.ch/nachrichten

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Fortimo Group AG

Rorschacherstrasse 302

CH-9016 St.Gallen

Schweiz

Telefon: + 41 71 844 0666

Fax: + 41 71 844 0667

E-Mail: info@fortimo.ch

Internet: www.fortimo.ch

ISIN: CH0109775673

Valorennummer / WKN:

Börsen: BX



Ende der Mitteilung EquityStory News-Service



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