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DGAP-Adhoc: Hymer AG: Konkretisierung des Übertragungsverlangens und Festlegung der Barabfindung (deutsch)

Veröffentlicht am 06.03.2013, 08:53
Aktualisiert 06.03.2013, 08:56
Hymer AG: Konkretisierung des Übertragungsverlangens und Festlegung der Barabfindung

Hymer AG / Schlagwort(e): Squeeze-Out

06.03.2013 08:53

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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HYMER AG: Konkretisierung des Übertragungsverlangens und Festlegung der

Barabfindung

Bad Waldsee, 06.03.2013 - Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG, Bad

Waldsee, hat dem Vorstand der HYMER AG heute mitgeteilt, dass sie die

Barabfindung für die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre der

HYMER AG auf die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG als Hauptaktionärin

entsprechend dem Verfahren gemäß §§ 327a ff. AktG (sog. Squeeze Out) auf

EUR 56,82 je auf den Inhaber lautender Stückaktie der HYMER AG festgelegt

hat. Die Erwin Hymer Vermögensverwaltungs AG bestätigt und konkretisiert

damit ihr dem Vorstand der HYMER AG am 27.11.2012 übermitteltes Verlangen

nach § 327a Abs. 1 AktG.

Über den Squeeze Out soll in der noch einzuberufenden ordentlichen

Hauptversammlung der HYMER AG Beschluss gefasst werden, die voraussichtlich

am 25.04.2013 stattfinden wird.

HYMER Aktiengesellschaft

- Der Vorstand -

06.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Hymer AG

Holzstraße 19

88339 Bad Waldsee

Deutschland

Telefon: +49 (0) 75 24 999-0

Fax: +49 (0) 75 24 999-480

E-Mail: investor.relations@hymer.com

Internet: www.hymer.com

ISIN: DE0006096704

WKN: 609670

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard), Stuttgart;

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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