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DGAP-Adhoc: MyHammer Holding AG: DPR trifft Fehlerfeststellung hinsichtlich der Erfassung eines der MY-HAMMER AG gewährten Gesellschafterdarlehens im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2011 (deutsch)

Veröffentlicht am 06.12.2011, 18:44
Aktualisiert 06.12.2011, 18:48
MyHammer Holding AG: DPR trifft Fehlerfeststellung hinsichtlich der Erfassung eines der MY-HAMMER AG gewährten Gesellschafterdarlehens im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni 2011

MyHammer Holding AG / Schlagwort(e): Sonstiges

06.12.2011 18:43

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch

die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Mit Ad-hoc-Meldung vom 30. August 2011 hatte die Gesellschaft bereits

mitgeteilt, dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e. V. (DPR)

beabsichtigte, den verkürzten Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30.

Juni 2011 einer Prüfung zu unterziehen. Hintergrund der Prüfung war die

Darstellung der Gewährung eines Darlehens über 1,5 Mio. EUR an die

MY-HAMMER Aktiengesellschaft (eine Tochtergesellschaft der Gesellschaft),

auf dessen Rückzahlung die Darlehensgeberin, die Holtzbrinck Digital

Strategy GmbH, bedingt verzichtet hat. Der Verzicht auf das Darlehen wurde

im verkürzten Konzernabschluss der Gesellschaft zum 30. Juni 2011

ertragswirksam gebucht.

Die DPR hat der Gesellschaft heute mitteilt, dass sie in Bezug auf das

Darlehen bzw. seine Verbuchung im verkürzten Konzernabschluss zum 30. Juni

2011 Fehler wie folgt feststellt: Im verkürzten Konzernabschluss zum 30.

Juni 2011 seien die sonstigen betrieblichen Erträge sowie das

Gesamtergebnis der Berichtsperiode jeweils um 1,5 Mio. EUR, also in Höhe

des Darlehens(-verzichts) der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH gegenüber

der MY-HAMMER Aktiengesellschaft, zu hoch ausgewiesen. Der Verzicht auf die

Rückzahlung des Darlehens sei ertragswirksam erfasst, obwohl

Darlehensgewährung und Darlehensverzicht durch einen Eigentümer in seiner

Funktion als Eigentümer erfolgte seien. Die Gesellschaft habe zudem die

Gewährung eines Darlehens im Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit statt

im Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit erfasst. Dies verstoße gegen IAS

1.109 i.V.m. F.70 (a) und IAS 7.17.

Die Feststellung der DPR hat zunächst keine rechtliche Aus- bzw.

Bindungswirkung. Die Gesellschaft ist von der DPR aufgefordert worden, sich

mit der Feststellung bis zum 21.12.2011 einverstanden zu erklären oder ihr

zu widersprechen. Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass die

Gesellschaft die Fehlerfeststellung akzeptieren wird. Denn mit der Frage

der Verbuchung der von der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH an die

MY-HAMMER Aktiengesellschaft gewährten Finanzmittel und des erklärten

Darlehensverzichts sind keine positiven oder negativen wirtschaftlichen

Auswirkungen für die Gesellschaft oder ihr Tochterunternehmen, die

MY-HAMMER Aktiengesellschaft, verbunden. Die Gewährung des Darlehens, der

bedingte Verzicht auf die Rückzahlung des Darlehens und das damit

verbundene starke Commitment der Holtzbrinck Digital Strategy GmbH zur

MY-HAMMER Aktiengesellschaft bleiben gänzlich unberührt.

Kontakt:

MyHammer Holding AG

Mauerstr. 79

10117 Berlin

Deutschland

06.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MyHammer Holding AG

Mauerstraße 79

10117 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0)30 23322-815

Fax: +49 (0)30 23322-899

E-Mail: ir@myhammer-holding.de

Internet: www.myhammer-holding.de

ISIN: DE0005680300

WKN: 568030

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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