OLG Düsseldorf spricht Tochtergesellschaft der mybet Holding SE Schadenersatzanspruch in Höhe von 11,5 Mio. Euro zu
mybet Holding SE / Schlagwort(e): Rechtssache
09.04.2014 17:39
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OLG Düsseldorf spricht Tochtergesellschaft der mybet Holding SE
Schadenersatzanspruch in Höhe von 11,5 Mio. Euro zu
Kiel, 9. April 2014 - Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Westdeutsche
Lotterie GmbH & Co. OHG, Münster, zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe
von 11,5 Mio. Euro zuzüglich Zinsen an die FLUXX GmbH, eine 100-prozentige
Tochtergesellschaft der mybet Holding SE, verurteilt. Die Revision wurde
nicht zugelassen. Westlotto bleibt die Möglichkeit, innerhalb eines Monats
nach Erhalt der Urteilsbegründung beim Bundesgerichtshof Beschwerde über
die Nichtzulassung einzureichen.
Das Urteil zieht einen vorläufigen Schlussstrich unter ein langwieriges
Verfahren. mybet hatte 2008 Klage auf Schadensersatz wegen der illegalen,
kartellsrechtswidrigen Boykottierung ihres Geschäfts durch den Deutschen
Lotto- und Totoblock eingereicht. Die staatlichen Lottogesellschaften
hatten die damals noch unter "JAXX" firmierende mybet-Tochter daran
gehindert, die Vermittlung von Lotto-Produkten in Tankstellen und
Supermärkten zu vermarkten. Daraufhin musste dieses Erfolg versprechende
Geschäft aufgegeben werden. Das Gericht sprach der FLUXX GmbH nun
Schadenersatz für entstandene Kosten und entgangene Gewinne zu. Bei der
Bemessung des Schadensersatzes ist das Gericht sogar über den ursprünglich
von der FLUXX GmbH beantragten Mindestschadensersatz hinausgegangen.
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