n Dr. Greger & Collegen: Auch Sparkasse Köln/Bonn in ruinöse Swapgeschäfte verwickelt
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Dr. Greger & Collegen: Auch Sparkasse Köln/Bonn in ruinöse
Swapgeschäfte verwickelt
12.11.2014 / 14:54
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Bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen häufen sich die Anfragen
swapgeschädigter Sparkassen-Kunden. Insbesondere die Sparkasse Köln-Bonn
schien bei der Empfehlung von Swap-Produkten in den Jahren 2006 und 2007
sehr aktiv gewesen zu sein. "Offensichtlich hatten die auf
Gewinnmaximierung bedachten Privatbanken kein Monopol auf den Vertrieb
hochspekulativer und potentiell ruinöser Swapgeschäfte", stellt
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan
Greger fest.
Insbesondere vermögende Privatkunden, Freiberufler oder mittelständische
Betriebe erhielten von der Sparkasse Köln-Bonn verlockend klingende
Angebote zur Zinsoptimierung, Zinssicherung und zum aktiven Zinsmanagement.
Hinter diesen harmlos klingenden Begriffen verstecken sich jedoch
Wettgeschäfte, die teilweise mit einem unbegrenzten Verlustrisiko verbunden
waren und grundsätzlich in der Lage sind, den auf Zinsoptimierung bedachten
Sparkassenkunden finanziell zu ruinieren. "Von derartigen Risiken war
jedoch bei Beratung und Abschluss der Geschäfte nie die Rede", beschweren
sich die Sparkassenkunden, die die Kanzlei Dr. Greger & Collegen mit der
Vertretung ihrer Interessen beauftragt haben.
Auch Sparkassen, von denen aufgrund ihres konservativen Images erwartet
wird, dass sie ausschließlich grundsolide Kapitalanlagen im Angebot haben,
überraschten ihre guten Kunden mit waghalsigen Swaps als Wettgeschäften.
Als nach einigen Jahren von Verlusten oder negativen Marktwerten in
sechsstelliger Größenordnung die Rede war, fielen die Kunden der Sparkasse
aus allen Wolken. "Ein derartiges Verlustpotential kam für die meisten
unserer Mandanten völlig überraschend", so Rechtsanwalt Dr. Greger. "Kein
einziger unserer Mandanten fühlt sich von seiner Sparkasse vollumfänglich
aufgeklärt und auf die drohenden finanziellen Risiken hingewiesen."
Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sieht die Kanzlei Dr. Greger &
Collegen für swapgeschädigte Sparkassenkunden sehr gute Möglichkeiten, den
aus derartigen Wettgeschäften bereits erlittenen finanziellen Schaden
ersetzt zu bekommen bzw. die negativen Marktwerte aktuell noch laufender
Swapgeschäfte nicht ausgleichen zu müssen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft
"Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik
"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen
bundesweit bereits zahlreiche Swapgeschädigte vertritt, rät den betroffenen
Sparkassenkunden unbedingt zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht
spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer
Schadensersatzansprüche zu verlieren. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen
steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontakt:
Rechtsanwälte
Dr. Greger & Collegen
Dr.-Leo-Ritter-Str. 7
93049 Regensburg
Tel.: 0941 / 630 99 60
Fax: 0941 / 630 99 620
Web: www.dr-greger.de
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