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DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: Auch Sparkasse Köln/Bonn in ruinöse Swapgeschäfte verwickelt (deutsch)

Veröffentlicht am 12.11.2014, 14:54
Aktualisiert 12.11.2014, 14:57
DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: Auch Sparkasse Köln/Bonn in ruinöse Swapgeschäfte verwickelt (deutsch)

n Dr. Greger & Collegen: Auch Sparkasse Köln/Bonn in ruinöse Swapgeschäfte verwickelt

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: Auch Sparkasse Köln/Bonn in ruinöse

Swapgeschäfte verwickelt

12.11.2014 / 14:54

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Bei der Kanzlei Dr. Greger & Collegen häufen sich die Anfragen

swapgeschädigter Sparkassen-Kunden. Insbesondere die Sparkasse Köln-Bonn

schien bei der Empfehlung von Swap-Produkten in den Jahren 2006 und 2007

sehr aktiv gewesen zu sein. "Offensichtlich hatten die auf

Gewinnmaximierung bedachten Privatbanken kein Monopol auf den Vertrieb

hochspekulativer und potentiell ruinöser Swapgeschäfte", stellt

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan

Greger fest.

Insbesondere vermögende Privatkunden, Freiberufler oder mittelständische

Betriebe erhielten von der Sparkasse Köln-Bonn verlockend klingende

Angebote zur Zinsoptimierung, Zinssicherung und zum aktiven Zinsmanagement.

Hinter diesen harmlos klingenden Begriffen verstecken sich jedoch

Wettgeschäfte, die teilweise mit einem unbegrenzten Verlustrisiko verbunden

waren und grundsätzlich in der Lage sind, den auf Zinsoptimierung bedachten

Sparkassenkunden finanziell zu ruinieren. "Von derartigen Risiken war

jedoch bei Beratung und Abschluss der Geschäfte nie die Rede", beschweren

sich die Sparkassenkunden, die die Kanzlei Dr. Greger & Collegen mit der

Vertretung ihrer Interessen beauftragt haben.

Auch Sparkassen, von denen aufgrund ihres konservativen Images erwartet

wird, dass sie ausschließlich grundsolide Kapitalanlagen im Angebot haben,

überraschten ihre guten Kunden mit waghalsigen Swaps als Wettgeschäften.

Als nach einigen Jahren von Verlusten oder negativen Marktwerten in

sechsstelliger Größenordnung die Rede war, fielen die Kunden der Sparkasse

aus allen Wolken. "Ein derartiges Verlustpotential kam für die meisten

unserer Mandanten völlig überraschend", so Rechtsanwalt Dr. Greger. "Kein

einziger unserer Mandanten fühlt sich von seiner Sparkasse vollumfänglich

aufgeklärt und auf die drohenden finanziellen Risiken hingewiesen."

Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung sieht die Kanzlei Dr. Greger &

Collegen für swapgeschädigte Sparkassenkunden sehr gute Möglichkeiten, den

aus derartigen Wettgeschäften bereits erlittenen finanziellen Schaden

ersetzt zu bekommen bzw. die negativen Marktwerte aktuell noch laufender

Swapgeschäfte nicht ausgleichen zu müssen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft

"Deutschlands Top-Anwälte" 2013 als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik

"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen

bundesweit bereits zahlreiche Swapgeschädigte vertritt, rät den betroffenen

Sparkassenkunden unbedingt zur Einschaltung eines auf Kapitalanlagerecht

spezialisierten Rechtsanwalts, um keine Zeit für die Durchsetzung ihrer

Schadensersatzansprüche zu verlieren. Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen

steht den Betroffenen jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Rechtsanwälte

Dr. Greger & Collegen

Dr.-Leo-Ritter-Str. 7

93049 Regensburg

Tel.: 0941 / 630 99 60

Fax: 0941 / 630 99 620

Web: www.dr-greger.de

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12.11.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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296792 12.11.2014

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