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DGAP-News: Erklärung des Vorstands der HAMBORNER REIT AG zu den Tagesordnungspunkten 6.3 und 7 der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2013 (deutsch)

Veröffentlicht am 18.04.2013, 18:13
Erklärung des Vorstands der HAMBORNER REIT AG zu den Tagesordnungspunkten 6.3 und 7 der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2013

DGAP-News: HAMBORNER REIT AG / Schlagwort(e):

Hauptversammlung/Sonstiges

Erklärung des Vorstands der HAMBORNER REIT AG zu den

Tagesordnungspunkten 6.3 und 7 der ordentlichen Hauptversammlung am 7.

Mai 2013

18.04.2013 / 18:13

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H A M B O R N E R R E I T AG

Duisburg

- ISIN: DE0006013006 // WKN: 601 300 -

Mitteilung für unsere Aktionäre

Erklärung des Vorstands der HAMBORNER REIT AG zu den Tagesordnungspunkten

6.3 und 7 der ordentlichen Hauptversammlung am 7. Mai 2013

Sehr geehrte Damen und Herren Aktionäre,

die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft ist für Dienstag, den

7. Mai 2013 einberufen worden. Zur Vorbereitung Ihrer Teilnahme und

Stimmabgabe bzw. zur Berücksichtigung bei der Erteilung von Weisungen an

Ihre Stimmrechtsvertreter teilen wir Ihnen mit:

Unter dem Tagesordnungspunkt 6.3. wird der ordentlichen Hauptversammlung

die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (Genehmigtes Kapital II) mit

einer Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss vorgeschlagen. Unter dem

Tagesordnungspunkt 7 werden die Schaffung einer Ermächtigung zur Ausgabe

von Options- und Wandelschuldverschreibungen mit einer Ermächtigung zum

Bezugsrechtsausschluss sowie die Schaffung eines entsprechenden bedingten

Kapitals (Bedingtes Kapital) vorgeschlagen.

Der Vorstand der HAMBORNER REIT AG hat hierzu folgenden Beschluss gefasst:

'Für den Fall, dass die Ermächtigungen in den Tagesordnungspunkten 6.3 und

7 erteilt und das Genehmigte Kapital II und das Bedingte Kapital geschaffen

werden, wird der Vorstand der HAMBORNER REIT AG von den in diesen

Ermächtigungen enthaltenen Ausschlüssen der Bezugsrechte der Aktionäre nur

soweit Gebrauch machen, dass die Ausgabe von Aktien der HAMBORNER REIT AG

und die Gewährung von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen mit

Options- bzw. Wandlungsrechten oder Options- bzw. Wandlungspflichten auf

Aktien der HAMBORNER REIT AG insgesamt einen anteiligen Betrag des

Grundkapitals von 20 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der

Hauptversammlung oder, wenn dieser Betrag niedriger ist, zum Zeitpunkt der

Ausnutzung der jeweiligen Ermächtigung bestehenden Grundkapitals nicht

übersteigt.

Diese Selbstverpflichtung wird während der gesamten Laufzeit der

vorgennannten Ermächtigungen für unsere Aktionäre auf der Internetseite der

HAMBORNER REIT AG zugänglich sein.'

Diese Erklärung wird der Vorstand auch auf der ordentlichen

Hauptversammlung am 7. Mai 2013 abgeben.

Duisburg, im April 2013

H A M B O R N E R R E I T AG

Dr. Mrotzek Schmitz

Ende der Corporate News

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18.04.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: HAMBORNER REIT AG

Goethestraße 45

47166 Duisburg

Deutschland

Telefon: 0203/54405-0

Fax: 0203/54405-49

E-Mail: info@hamborner.de

Internet: www.hamborner.de

ISIN: DE0006013006

WKN: 601300

Indizes: SDAX

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt

(Prime Standard), Hamburg, München, Stuttgart





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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207689 18.04.2013

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