Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: IVG Immobilien AG: Ladung der Aktionäre zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin im Insolvenzverfahren (deutsch)

Veröffentlicht am 26.02.2014, 10:01

IVG Immobilien AG: Ladung der Aktionäre zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin im Insolvenzverfahren

DGAP-News: IVG Immobilien AG / Schlagwort(e): Sonstiges

IVG Immobilien AG: Ladung der Aktionäre zum gerichtlichen Erörterungs-

und Abstimmungstermin im Insolvenzverfahren

26.02.2014 / 10:01

---------------------------------------------------------------------

Ladung der Aktionäre

der

IVG Immobilien AG

WKN 620570

ISIN DE0006205701

zum gerichtlichen Erörterungs- und Abstimmungstermin im Insolvenzverfahren

(AG Bonn - Az.: 99 IN 153/13) über das Vermögen der IVG Immobilien AG (

'Schuldnerin'),

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bonn unter HRB 4148,

gesetzlich vertreten durch den Vorstand Prof. Dr. Wolfgang Schäfers, Dr.

Hans Volkert Volckens, Guido Piñol und Hans-Joachim Ziems

Über das Vermögen der Schuldnerin wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn

vom 1. November 2013 das Insolvenzverfahren eröffnet und die

Eigenverwaltung angeordnet. Der Vorstand hat am 20.02.2014 einen

Insolvenzplan beim zuständigen Amtsgericht Bonn - Insolvenzgericht -

eingereicht.

1. Einsichtnahme des Insolvenzplans und Veröffentlichung seiner

Zusammenfassung

Mit Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 24.02.2014 wurde ein Termin zum

Erörterungs- und Abstimmungstermin über den von der Schuldnerin

eingereichten und am 24.02.2014 zur Einsichtnahme für die Beteiligten

niedergelegten Insolvenzplan bestimmt.

Der Darstellende und Gestaltende Teil des Insolvenzplan, dessen Anlagen und

die eingereichten Stellungnahmen können ab dem 24.02.2014 auf der

Geschäftsstelle des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstraße 21, 53111 Bonn, Zimmer

Nr. W 1.20 a Wilhelmbau eingesehen werden.

Eine Zusammenfassung des wesentlichen Inhalts des Plans (Zusammenfassung

des Plans) ist gemäß § 235 Abs. 3 Satz 4 InsO auf der Internetseite der

Schuldnerin unter http://www.ivg.de unter dem weiterführenden Link

'http://www.ivg.de/investor-relations/insolvenzplanverfahren' abrufbar.

2. Erörterungs- und Abstimmungstermin

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin findet statt am

20.03.2014, 10.00 Uhr

Amtsgericht Bonn

Erdgeschoss Sitzungssaal S 0.11 des Landgerichts Bonn

Wilhelmstraße 21 / Eingang Landgericht

53111 Bonn

Der Erörterungs- und Abstimmungstermin wird durch das Amtsgericht Bonn im

Internet (http://www.insolvenzbekanntmachungen.de) öffentlich bekannt

gemacht.

In dem Termin wird der Vorstand zunächst den eingereichten und

niedergelegten Insolvenzplan erläutern.

Nach Erörterung der Stimmrechte der Teilnehmer wird über den Insolvenzplan

abgestimmt. Die Abstimmung erfolgt in den im Insolvenzplan dargestellten

Gruppen. Die Gruppeneinteilung können Sie dem niedergelegten Insolvenzplan

oder der gemäß § 235 Abs. 3 Satz 4 InsO veröffentlichten Zusammenfassung

des wesentlichen Inhalts des Insolvenzplans entnehmen.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Plan grundsätzlich noch bis zum Ende

des Erörterungstermins geändert werden und im Anschluss über den geänderten

Plan abgestimmt werden kann.

3. Anforderungen für die Teilnahme an dem Erörterungs- und

Abstimmungstermin

Die Aktionäre der IVG Immobilien AG haben die Möglichkeit am Erörterungs-

und Abstimmungstermin teilzunehmen und ihr Stimmrecht in ihrer Gruppe

auszuüben. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass der Erörterungs- und

Abstimmungstermin ein Gerichtstermin ist, keine Hauptversammlung.

Dementsprechend ist auch keine Beköstigung der Teilnehmer vorgesehen. Eine

Hauptversammlung der Schuldnerin ist derzeit nicht geplant.

Eine Anmeldung zur Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin und zur

Ausübung des Stimmrechts gemäß § 19 Abs. 1 der Satzung der Schuldnerin ist

nicht erforderlich. Zur Erleichterung der Vorbereitung und aufgrund

begrenzter Kapazitäten bittet die Schuldnerin jedoch nachdrücklich um

Voranmeldung der Teilnahme am Erörterungs- und Abstimmungstermin. Aktionäre

können sich durch Ausfüllen des Formulars anmelden, welches auf der

Internetseite der Schuldnerin unter http://www.ivg.de unter dem

weiterführenden Link

'http://www.ivg.de/investor-relations/insolvenzplanverfahren' abrufbar

ist.

Eine solche Voranmeldung über dieses Formular ist nur für Aktionäre der

Schuldnerin vorgesehen.

In Vorbereitung auf den Erörterungs- und Abstimmungstermin im

Insolvenzverfahren wird darüber hinaus im Folgenden auf die Anforderungen

für die Teilnahme an Gläubigerversammlungen und Abstimmungen hingewiesen.

a) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Zugang in das Gericht

eine Sicherheitskontrolle und dann bei Zugang in den Sitzungssaal die

Berechtigung zur Teilnahme an der Sitzung geprüft wird. Bitte richten Sie

sich darauf ein, mindestens 1 Std. vor dem Termin anwesend zu sein, damit

die Eingangskontrolle erfolgen kann und Sie rechtzeitig im Sitzungssaal

sein können.

b) Es wird darauf hingewiesen, dass sich jeder Teilnehmer der

Gläubigerversammlung schon bei Zutritt zum Versammlungsort persönlich

auszuweisen hat (Personalausweis oder Reisepass).

c) Aktionäre haben (schon bei Zutritt zum Versammlungsort) ihre

Aktionärsstellung durch Vorlage eines aktuellen in Textform (§ 126b BGB)

erstellten Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende

Kreditinstitut oder Finanzdienstleistungsinstitut nachzuweisen. Der

Nachweis muss den Aktionär als Inhaber bezeichnen sowie die Anschrift des

Inhabers, ISIN und WKN, die Anzahl bzw. den Gesamtnennwert der vom

jeweiligen Gläubiger gehaltenen Aktien angeben. Insbesondere im Hinblick

auf die Feststellung des Stimmrechts muss der Nachweis mit einem

Sperrvermerk versehen sein, wonach die von dem Aktionär gehaltenen Aktien

für den Zeitraum ab Ausstellung bis zum Ablauf des Tages des Erörterungs-

und Abstimmungstermin am 20.3.2014 bei der Depotbank gesperrt gehalten

werden. Ein Musterformular für einen Depotnachweis mit Sperrvermerk als

Orientierungshilfe (in englischer und deutscher Sprache) kann auf der

Internetseite der Schuldnerin unter http://www.ivg.de unter dem

weiterführenden Link

'http://www.ivg.de/investor-relations/insolvenzplanverfahren' abgerufen

werden.

d) Organschaftliche Vertreter (Vorstände, Geschäftsführer, Prokuristen)

sollten neben ihren Ausweispapieren einen aktuellen beglaubigten

Handelsregisterauszug oder (bei ausländischen Gläubigern) vergleichbare

Dokumente vorlegen können.

e) Rechtsanwälte oder sonstige (rechtsgeschäftliche) Vertreter, die für

ihren Mandanten Rechte wahrnehmen, sollten eine schriftliche Vollmacht

(Original) zur Hand haben. Zudem sind ggf. Dokumente, die die

Vertretungsmacht der Unterzeichner der Vollmacht belegen, beizufügen.

f) Vertreter ausländischer Gläubiger haben den Vertretungsnachweis in einer

in Deutschland anerkannten Form (ggf. Apostille) zu erbringen.

g) Die unter lit c) bis lit. f) genannten Originaldokumente verbleiben beim

Insolvenzgericht.

h) Die Gerichtssprache ist deutsch (§184 GVG) und die Gerichtstermine

finden daher in deutscher Sprache statt. Bitte sorgen Sie daher für einen

ordnungsgemäß bevollmächtigen und der deutschen Sprache hinreichend

mächtigen Terminsvertreter.

i) Es werden auch bei vorheriger Mitteilung der Teilnahme keine

Eintrittskarten zum Termin übersandt.

4. Beschwerdevoraussetzungen (Hinweis gemäß § 253 Abs. 3 InsO)

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen den Beschluss, mit dem

der Insolvenzplan vom Gericht bestätigt wird, die sofortige Beschwerde nach

§ 253 Abs. 2 und 3 InsO nur zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer

(i) dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll

widersprochen hat, (ii) er gegen den Plan gestimmt hat und (iii) er

glaubhaft machen kann, dass er durch den Plan wesentlich schlechter

gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil

nicht durch eine Zahlung aus Mitteln, die im gestaltenden Teil des

Insolvenzplans für den Fall des Nachweises einer Schlechterstellung

bereitgestellt werden, ausgeglichen werden kann.

Bonn, Februar 2014

IVG Immobilien AG Horst Piepenburg

Der Vorstand Rechtsanwalt und Sachwalter

Ende der Corporate News

---------------------------------------------------------------------

26.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: IVG Immobilien AG

Zanderstr. 5-7

53177 Bonn

Deutschland

Telefon: +49 (0)228 844-400

Fax: +49 (0)228 844-372

E-Mail: ir@ivg.de

Internet: www.ivg.de

ISIN: DE0006205701, DE000A0JQMH5

WKN: 620570, A0JQMH

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt

(Prime Standard), München; Freiverkehr in Hamburg,

Hannover, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------

254445 26.02.2014

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.