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DGAP-Stimmrechte: QSC AG (deutsch)

Veröffentlicht am 07.03.2013, 13:16
Aktualisiert 07.03.2013, 13:20
QSC AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

QSC AG

07.03.2013 13:16

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 27a Abs. 1 WpHG (wesentliche

Beteiligung)

Herr Gerd Eickers, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. §

22 Abs. 2 WpHG am 4. März 2013 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an

der QSC AG, Köln, Deutschland, am 4. März 2013 die Schwellen von 15%, 20%

und 25% überschritten hat und zu diesem Tag 25,09% (das entspricht

31.045.856 Stimmrechten) betrug. Von diesen Stimmrechten sind ihm 12,52%

(das entspricht 15.493.372 Stimmrechten) nach § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG

zuzurechnen. Von dem folgenden Aktionär, dessen Stimmrechtsanteil an der

QSC AG 3% oder mehr beträgt, werden ihm dabei Stimmrechte zugrechnet: Herr

Dr. Bernd Schlobohm, Deutschland.

Vor diesem Hintergrund hat uns Herr Gerd Eickers gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

ergänzend folgendes mitgeteilt:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen an der QSC AG ist nicht auf

einen Erwerb von weiteren Aktien zurückzuführen, sondern auf eine

Zurechnung weiterer Stimmrechte aus Aktien der QSC AG gemäß § 22 Abs. 2

WpHG aufgrund eines am 4. März 2013 abgeschlossenen Stimmbindungs- und

Poolvertrages.

I. Ziele des Erwerbs (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

1. Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 4. März 2013

genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der QSC AG dient nicht

der Umsetzung strategischer Ziele oder der Erzielung von

Handelsgewinnen, sondern erfolgte ausschließlich durch Zurechnung

aufgrund des Stimmbindungs- und Poolvertrages, um bestimmte erbschaft-

und schenkungssteuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können.

2. Es ist nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere

Stimmrechte durch Erwerb oder auf sonstige Weise in signifikantem

Umfang zu erlangen.

3. Abgesehen von der Wahrnehmung von Stimmrechten in der Hauptversammlung

der QSC AG bei jeweils anstehenden Aufsichtsratswahlen sowie der

Wahrnehmung des bestehenden Aufsichtsratsmandats wird eine

Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorgangen der Gesellschaft derzeit nicht angestrebt.

4. Es wird keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der

Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-

und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, angestrebt.

II. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27 Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Die Überschreitung der in der Stimmrechtsmitteilung vom 4. März 2013

genannten Schwellen von Stimmrechten aus Aktien der QSC AG erfolgte

ausschließlich durch Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 WpHG,

ohne dass hierfür Eigen- oder Fremdmittel verwendet wurden.

Köln, im März 2013

QSC AG

Der Vorstand

07.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: QSC AG

Mathias-Brüggen-Straße 55

50829 Köln

Deutschland

Internet: www.qsc.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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