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EANS-News: ANDRITZ AG / VERÖFFENTLICHUNG der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 (BGBl II 2002/112)

Veröffentlicht am 08.03.2013, 08:35
Aktualisiert 08.03.2013, 08:36
EANS-News: ANDRITZ AG / VERÖFFENTLICHUNG der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien gemäß § 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 der VeröffentlichungsV 2002 (BGBl II 2002/112)

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Corporate News übermittelt durch euro adhoc. Für den Inhalt ist der

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Unternehmen

Graz (euro adhoc) - In der am 29. März 2011 abgehaltenen 104. ordentlichen

Hauptversammlung wurde der Vorstand der Gesellschaft mit Wirkung ab 1. April

2011 für den Zeitraum von dreißig Monaten zum Aktienrückerwerb bis zur Höhe von

10% des Grundkapitals (unter Anrechnung der bereits von der Gesellschaft

erworbenen eigenen Aktien) ermächtigt, u.a. zu dem in § 65 Abs 1 Ziff 4 AktG

angeführten Zweck.

Der Vorstand der Gesellschaft hat unter Einbindung des Aufsichtsrats der

Gesellschaft beschlossen, von dieser Ermächtigung Gebrauch zu machen und eigene

Aktien im Rahmen eines Aktienrückerwerbsprogramms zu erwerben, u.a. zu dem in §

65 Abs 1 Ziff 4 AktG angeführten Zweck (Verwendung der erworbenen Aktien für

Zwecke eines Aktienoptionsprogramms für leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE

sowie die Mitglieder des Vorstands der Gesellschaft). Die entsprechenden

Beschlüsse des Vorstands und des Aufsichtsrats der Gesellschaft und die

Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82 Abs 8 BörseG iVm §§ 4 und 5

VeröffentlichungsV veröffentlicht worden. Diese Veröffentlichungen wurden auch

im Internet auf der Homepage der Gesellschaft www.andritz.com unter

Aktienrückkaufprogramm bekannt gemacht.

Die 104. ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft hat den Vorstand der

Gesellschaft u.a. auch ausdrücklich dazu ermächtigt, unter Einbindung des

Aufsichtsrats, erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern.

Der Bericht des Vorstands und des Aufsichtsrats über die beabsichtigte

Wiederveräußerung eigener Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 für

leitende Angestellte der ANDRITZ-GRUPPE und Mitglieder des Vorstands wurde am

12. Februar 2013 veröffentlicht und war ab diesem Zeitpunkt in den

Geschäftsräumlichkeiten der Gesellschaft zur Einsichtnahme aufgelegt.

Am 28. Februar 2013 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, eigene Aktien zur

Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010 für leitende Angestellte der

ANDRITZ-GRUPPE wieder zu veräußern. Der Aufsichtsrat hat am selben Tag den

Beschluss gefasst, eigene Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010

zur Bedienung von Optionen der Mitglieder des Vorstandes wieder zu veräußern.

Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des Vorstands, dem der

Aufsichtsrat vollinhaltlich zugestimmt hat und auf dessen Grundlage er einen

gleichlautenden Beschluss gefasst hat, veröffentlicht und die beabsichtigte

Wiederveräußerung eigener Aktien zur Bedienung des Aktienoptionsprogramms 2010

bekannt gemacht (§ 82 Abs 9 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV).

1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung für den Rückerwerb und

die Wiederveräußerung: 29. März 2011

2. Tag und Art der Veröffentlichung des Ermächtigungsbeschlusses: 30. März 2011

im Amtsblatt zur Wiener Zeitung

3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufsprogramms: 1. Mai 2013

bis 30. April 2015

4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht: auf Inhaber

lautende Stückaktien der Gesellschaft (einheitliche Aktiengattung)

5. Beabsichtigtes Volumen der Wiederveräußerung eigener Aktien, insbesondere

auch der Anteil der wieder zu veräußernden Aktien am Grundkapital: bis zu

1.899.000 auf Inhaber lautende Stückaktien der Gesellschaft, das entspricht

rund 1,83%

6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie (Bezugspreis):

EUR 23,18

7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob der

Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse erfolgen soll: Die

Aktien werden an Optionsberechtigte unter dem Aktienoptionsprogramm 2010

veräußert. Die Wiederveräußerung erfolgt außerhalb der Börse.

8. Allfällige Auswirkungen des Wiederverkaufsprogramms auf die Börsezulassung

der Aktien der Gesellschaft: keine

9. Anzahl und Aufteilung der eingeräumten Optionen: Gemäß Aktienoptionsprogramm

2010 wurden leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstandes der

Gesellschaft insgesamt 2.078.000 Optionen (unter Berücksichtigung des

Aktiensplits 2012) eingeräumt. Insgesamt nahmen 74 leitende Angestellte und

5 Vorstandsmitglieder am Aktienoptionsprogramm 2010 teil. Es wurden

Optionsrechte gewährt, die jede Führungskraft zum Bezug von 12.000, 20.000

oder 40.000 (Anzahl ist abhängig von der Führungsebene) und Mitglieder des

Vorstands zum Bezug von jeweils 80.000 und den Vorsitzenden des Vorstands

zum Bezug von 100.000 Aktien der ANDRITZ AG berechtigen. Arbeitnehmer und

(weiteren) Organmitgliedern der Gesellschaft wurden unter dem

Aktienoptionsprogramm 2010 keine Optionen eingeräumt. Aktuell sind neben den

5 Vorstandsmitgliedern 71 Führungskräfte Teilnehmer am Stock Options

Programm und halten insgesamt 1.899.000 Optionen. Jede Option gewährt das

Recht, eine auf Inhaber lautende Stückaktie der Gesellschaft zu erwerben.

Die Gesellschaft wird alle weiteren Angaben im Zusammenhang mit der

Wiederveräußerung der Aktien im Rahmen des Aktienoptionsprogramms 2010 gemäß §§

6 und 7 VeröffentlichungsV im Internet auf der Homepage der Gesellschaft

www.andritz.com veröffentlichen.

Graz, im März 2013

Der Vorstand

Rückfragehinweis:

Dr. Michael Buchbauer

Head of Group Treasury, Corporate Communications & Investor Relations

Tel.: +43 316 6902 2979

Fax: +43 316 6902 465

mailto:michael.buchbauer@andritz.com

Unternehmen: Andritz AG

Stattegger Straße 18

A-8045 Graz

Telefon: +43 (0)316 6902-0

FAX: +43 (0)316 6902-415

Email: welcome@andritz.com

WWW: www.andritz.com

Branche: Maschinenbau

ISIN: AT0000730007

Indizes: WBI, ATX Prime, ATX, ATX five

Börsen: Amtlicher Handel: Wien

Sprache: Deutsch

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