BERLIN (dpa-AFX) - Die finanzielle Unterstützung des Bundes zu Energiekosten-Härtefallregelungen für kleine und mittlere Unternehmen umfasst keine Hilfen für Heizöl und Pellets. Das geht aus einem Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestags hervor, der der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag vorlag. Der Ausschuss hatte am Mittwoch eine erste Tranche an Geldern freigegeben.
Im Beschluss heißt es, die Härtefallregelungen seien auf die Entlastung von Strom und leitungsgebundenen Energieträgern (Gas, Wärme) zu begrenzen und nicht auf leitungsungebundene Energieträger wie Heizöl und Pellets auszuweiten.
Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß es am Donnerstag zur Anpassung der Förderbedingungen, diese Entscheidung überrasche. Sie sei von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und den Ministerpräsidenten der Länder im Anschluss an eine Konferenz am 8. Dezember 2022 öffentlich anders kommuniziert worden. Die Entscheidung für die erste Tranche sei aber gefallen. Die mit dem den Ländern bereits abgestimmte Verwaltungsvereinbarung müsse nun angepasst werden.
Ziel der Härtefallhilfen ist es, dass kleinere und mittlere Unternehmen zusätzliche finanzielle erhalten Hilfen, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Gelder zur Verfügung. Die konkrete Auszahlung und Ausgestaltung der Härtefallhilfen erfolgt über die Länder.
Aus Koalitionskreisen hieß es mit Blick auf Öl und Pellets, bei größeren Problemen könne man jederzeit beraten. Der Haushaltsausschuss hatte zunächst jeweils 375 Millionen Euro für die Härtefallunterstützung kleiner und mittlerer Firmen sowie für Kultureinrichtungen bereitgestellt.