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Energieversorger müssen Lieferstopp drei Monate vorher ankündigen

Veröffentlicht am 12.06.2023, 16:37
Aktualisiert 12.06.2023, 16:45
© Reuters.

BONN (dpa-AFX) - Energieversorger, die ihre Strom- oder Gaslieferungen vorübergehend aussetzen wollen, müssen dies wie bei einer Kompletteinstellung mindestens drei Monate vorher den betroffenen Haushaltskunden mitteilen. Dies hat die Bundesnetzagentur am Montag entschieden.

Auch ein sogenanntes Pausieren stelle eine anzeigepflichtige Beendigung der Tätigkeit im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes dar, hieß es. "Die Verbraucher und die Öffentlichkeit müssen frühzeitig informiert werden. Nur so kann für Transparenz gesorgt werden und ein rechtzeitiger Wechsel des Lieferanten ermöglicht werden", sagte Behördenpräsident Klaus Müller. Die Drei-Monatsfrist gelte auch für die Anzeige bei der Behörde sowie dem Netzbetreiber.

Anlass der Feststellung war die Mitteilung eines Lieferanten aus Bayern im vergangenen Herbst, sechs Wochen später die Belieferung vorübergehend einzustellen. Gegenüber der Behörde gab es der Mitteilung zufolge keine Beendigungsanzeige. Die Bundesnetzagentur erfuhr durch Verbraucherbeschwerden von dem Aussetzen der Belieferung. Daraufhin leitete sie ein Aufsichtsverfahren ein.

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