LEIPZIG (dpa-AFX) - Das Bundesverwaltungsgericht wird nächste Woche über die Klage gegen die Treuhandverwaltung zweier deutscher Tochterfirmen des russischen Ölkonzerns Rosneft (MCX:ROSN) entscheiden. Der 8. Senat legte am Donnerstag den Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 14. März fest. Zuvor hatte das oberste deutsche Verwaltungsgericht insgesamt vier Tage ausführlich über die Klage verhandelt.
Der Bund hatte im vergangenen September mit der Treuhandverwaltung faktisch die Kontrolle über Rosneft Deutschland und RN Refining & Marketing übernommen. Die Unternehmen sind Mehrheitseigner der wichtigen PCK-Raffinerie im brandenburgischen Schwedt, die den Nordosten Deutschlands mit Benzin versorgt. Begründet wurde der Schritt mit einer drohenden Gefahr für die Versorgungssicherheit vor dem Hintergrund des russischen Angriffskriegs in der Ukraine.
Die Rosneft-Anwälte wiesen in ihren Schlussvorträgen erneut zurück, dass die deutschen Gesellschaften unüberwindbare Schwierigkeiten gehabt hätten. Weder habe ein drohender russischer Öllieferstopp gedroht, noch sei von Moskau aus versucht worden, Kapital aus den deutschen Firmen abzuziehen. "Wir gehen unverändert davon aus, dass eine Mücke zum Elefanten aufgeblasen wird und ein gewisses Klima der Hysterie geschaffen wird seitens der Beklagten", sagte Anwalt Bertrand Malmendier.
Die Anwälte des Bundeswirtschaftsministeriums hatten dagegen nach der Vernehmung verschiedener Zeugen erklärt, es habe im Sommer 2022 zwingenden und dringenden Handlungsbedarf gegeben. Rosneft Deutschland habe wegen seiner russischen Eigentümer und der Sanktionen Probleme mit Banken, Versicherern und anderen Geschäftspartnern gehabt. Es sei klar gewesen, dass Liquidität aus den deutschen Firmen abgezogen werden sollte.
Mit der rechtlichen Konstruktion der staatlichen Treuhandverwaltung einer privatwirtschaftlichen Firma mit ausländischem Eigentümer hatte der Bund juristisches Neuland betreten. Die Treuhandverwaltung durch die Bundesnetzagentur läuft am 15. März aus, soll aber wohl verlängert werden.