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EuGH kippt Datenschutzvereinbarung zwischen den USA und der EU

Veröffentlicht am 16.07.2020, 13:13
© Reuters.
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Luxemburg (Reuters) - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die von der EU und den USA 2016 geschlossene Datenschutzvereinbarung “Privacy Shield” gekippt.

Das Luxemburger Gericht verwarf am Donnerstag den Mechanismus, der es Tausenden Unternehmen wie auch Facebook (NASDAQ:FB) ermöglicht, uneingeschränkt personenbezogene Daten zur kommerziellen Nutzung in die USA zu übermitteln. Allerdings können Nutzerdaten von EU-Bürgern weiterhin auf Basis von Standardvertragsklauseln weltweit für Dienste übertragen werden, wie die Richter urteilten.

Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems, der das Verfahren angestoßen hatte, äußerte sich zufrieden mit dem Urteil. “Es sieht perfekt aus”, sagte er. “Der Gerichtshof hat nun zum zweiten Mal klargestellt, dass es einen Konflikt zwischen dem EU-Datenschutzrecht und dem US-Überwachungsrecht gibt.” Die EU-Kommissarin für Digitales, Margrethe Vestager, bezeichnete das Urteil dagegen als Niederlage.

Anlass für das EuGH-Verfahren war eine Beschwerde von Schrems, der die Klage in Irland eingereicht hatte, wo Facebook seinen Europa-Sitz hat. Schrems wirft dem US-Konzern Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit seinem Facebook-Konto vor. Hintergrund ist, dass persönliche Daten, die man auf Facebook postet wie Urlaubsfotos oder Beziehungsstatus, in der europäischen Facebook-Zentrale in Irland gesammelt und von dort auf Server in die USA geschickt werden.

“PRIVACY SHIELD” FOLGTE “SAFE HARBOUR”

Der Jurist Schrems hatte die irische Datenschutzbehörde aufgefordert, die Datenübertragung in die USA in gewissen Fällen zu unterbinden. Er begründete dies damit, dass die Datenschutzbestimmungen in den USA im Vergleich zur EU weit weniger restriktiv sind. Facebook sei in den USA verpflichtet, die Daten auch Überwachungsbehörden wie dem FBI oder der NSA zugänglich zu machen, ohne dass die Betroffenen dagegen gerichtlich vorgehen können. Die irische Datenschutzbehörde wandte sich an das höchste irische Gericht, das wiederum den Fall dem EuGH vorlegte.

Nach monatelangen Verhandlungen hatten sich 2016 die EU und die USA im “Privacy Shield” auf neue Regeln beim Datenschutz geeinigt. Das neue Abkommen sollte verhindern, dass EU-Behörden den Informationsaustausch zwischen Firmen einschränken müssen, weil in den USA nicht die gleichen Datenschutzbestimmungen gelten wie in Europa. Die früheren Regeln unter dem Namen “Safe Harbour” waren nach den Enthüllungen des ehemaligen Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden von der EU-Kommission ausgesetzt worden.

Die Grünen begrüßten das Urteil. “Die heutige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs hatte sich lange abgezeichnet”, erklärte der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Konstantin von Notz. “Sie ist das direkte Resultat einer kurzsichtigen Politik, die über Jahre lieber wegsah, als offensichtliche Probleme beim transatlantischen Datenaustausch anzugehen und unsere Grundrechte effektiv zu schützen.”

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