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EU-Parlament fordert Energieversorgung trotz unbezahlter Rechnungen

Veröffentlicht am 05.10.2022, 15:24
Aktualisiert 05.10.2022, 15:30

STRASSBURG (dpa-AFX) - Wer seine Energierechnungen nicht mehr zahlen kann, darf nach Ansicht des Europaparlaments trotzdem nicht von der Versorgung getrennt werden. Zwangsräumungen von Wohnungen einkommensschwacher Haushalte, die ihre Energierechnungen und Mieten nicht bezahlen könnten, müssten verhindert werden. Das geht aus einer Resolution des Parlaments hervor, die am Mittwoch angenommen wurde. Eine Entscheidung hierzu müsste jedoch in den EU-Ländern getroffen werden. Zudem bekräftigten die Parlamentarierinnen und Parlamentarier ihre Forderung nach einem sofortigen Verbot von Energieimporten aus Russland.

Der wirtschaftspolitische Sprecher der christdemokratischen EVP-Fraktion, Markus Ferber, beklagte zudem, dass noch nicht klar sei, wie die EU an mehr Gas komme. Spätestens einen Tag nach dem russischen Überfall auf die Ukraine hätten die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten an einer großangelegten gemeinsamen Gas-Beschaffungsinitiative arbeiten müssen. Ferber hatte den vom Europaparlament beschlossenen Text mit verhandelt.

Die Grünen-Abgeordnete Jutta Paulus betonte: "Ein gemeinsamer europäischer EU-weiter Energieeinkauf und die Deckelung der Gas-Importpreise helfen gegen Wettbewerbsverzerrung." Zudem beklagte sie, dass sich eine Mehrheit für die Laufzeitverlängerung von Kohle- und Atomkraftwerken ausgesprochen habe. Ihr Parteikollege Michael Bloss hätte sich zudem einen größeren Fokus auf den Ausbau erneuerbarer Energien gewünscht.

Am Mittwoch hatte die europäische Linksfraktion zuvor bereits eigene Forderungen zur Bekämpfung der Energiekrise vorgestellt. Unter anderem sollte nach dem Willen der Fraktion eine Übergewinnsteuer auch für Industriezweige wie Waffenproduzenten eingeführt werden, wie die deutsche Abgeordnete Cornelia Ernst erklärte.

In der EU sollen Energieunternehmen künftig verpflichtet werden, einen Teil ihrer Krisengewinne an den jeweiligen Staat abzugeben. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher entlastet werden. Darauf hatten sich die EU-Länder verständigt.

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