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Forschungsministerin dringt auf Zulassung von CO2-Speichern im Boden

Veröffentlicht am 21.12.2022, 12:07

BERLIN (dpa-AFX) - Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger dringt auf eine schnelle Zulassung der unterirdischen CO2-Speicherung in Deutschland. "Um den Klimawandel entschieden zu bekämpfen, müssen wir auch auf Technologien zur Entnahme und Speicherung von CO2 aus der Atmosphäre setzen", sagte die FDP-Politikerin am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. "Wir müssen die Speicherung von CO2 im industriellen Maßstab kurzfristig zulassen", fügte sie hinzu und sprach sich für eine entsprechende Gesetzesänderung aus.

Um das Thema ging es am Mittwoch im Bundeskabinett. Hintergrund ist das sogenannte Kohlendioxidspeicherungsgesetz. Es stammt aus dem Jahr 2012 und regelt die Erforschung, Erprobung und Demonstration von Speichertechnologien in unterirdischen Gesteinsschichten. Es schreibt zudem vor, dass die Bundesregierung alle vier Jahre einen Bericht zum Stand der Umsetzung und über die im In- und Ausland gesammelten Erfahrungen mit der Technologie erstellt. Der Bericht wurde im Kabinett beschlossen, er lag der dpa vor.

Festgehalten wird darin, dass die rechtliche Lage in Deutschland einer Anwendung der Kohlendioxid-Speicherung momentan entgegensteht. "Die Genehmigung von CO2-Leitungen zum Zwecke von CCU ist rechtlich nicht möglich", heißt es. CCU (Carbon (ETR:SGCG) Capture and Utilization) und CCS (Carbon Capture and Storage) sind die englischen Fachbegriffe für die Technologie, gegen die es auch Widerstände gibt. So hatte sich etwa Schleswig-Holstein wiederholt dagegen ausgesprochen. Argumentiert wird mit Umweltgefahren im Falle eines unkontrollierten Austretens von CO2 aus solchen Speichern.

"Ziel einer kurzfristigen Anpassung des Rechtsrahmens wäre aus Sicht der Bundesregierung zunächst lediglich die Ermöglichung insbesondere der Planung und Vorbereitung von Vorhaben zur Schaffung einer leitungsgebundenen CO2-Transportinfrastruktur", schreibt die Bundesregierung in ihrem Bericht und betont, dass ihre Empfehlungen "unter dem Vorbehalt einer vertieften Prüfung" stünden.

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