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GdW: Dezember-Abschlag kaum zusätzlicher Aufwand für Vermieter

Veröffentlicht am 12.10.2022, 13:09
Aktualisiert 12.10.2022, 13:15
© Reuters.
XLU
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BERLIN (dpa-AFX) - Die Gaspreiskommission der Bundesregierung will Verbraucherinnen und Verbraucher unter anderem über eine Erstattung der im Dezember anstehenden Gas-Abschlagszahlung entlasten - zusätzlicher bürokratischer Aufwand soll Vermietern und auch Mietern dadurch nur in geringem Umfang entstehen. "Wer etwas tun muss, das sind die Versorger (NYSE:XLU), die haben die wirkliche Arbeit", sagte Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW), am Mittwoch in Berlin. "Die haben die Rechnungsläufe, die müssen die Berechnungen umstellen."

Insbesondere für die Vermieter sei das hingegen "kaum mehr Verwaltungsaufwand", betonte Gedaschko. Die Erstattung der Abschlagszahlung im Dezember wird demnach nicht direkt an die Verbraucherinnen und Verbraucher überwiesen, sondern in der Betriebskostenabrechnung für dieses Jahr berücksichtigt. Diese müssten Vermieter und Hausverwalter ohnehin erstellen.

Die Höhe der Erstattung orientiert sich laut Kommissionspapier am Septemberverbrauch. Sollten die Kosten im Dezember höher sein als im September, werde die Differenz bei der Erstattung nicht berücksichtigt, betonte Gedaschko gemeinsam mit dem Direktor des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, am Mittwoch.

Beide Verbände waren Teil der von der Bundesregierung eingesetzten Expertenkommission. Angesichts rasant gestiegener Energiepreise hat das Gremium neben der Erstattung des Dezember-Abschlags auch eine Gaspreisbremse in ihre Empfehlungen an die Bundesregierung aufgenommen. Sie soll ab März gelten. Für große Industriebetriebe soll ab Januar eine eigene Gaspreisbremse greifen. Darüber hinaus schlagen die Fachleute einen Härtefallfonds für Mieter und Wohnungseigentümer sowie zusätzliche Hilfen für besonders betroffene Unternehmen vor. Die Vorschläge der Kommission müssen nun von der Bundesregierung bewertet werden.

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