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Gericht untersagte Foto-Nutzung von Pipelinebesetzung - nun Prozess

Veröffentlicht am 11.10.2022, 05:56
Aktualisiert 11.10.2022, 06:00
© Reuters.

NEUBRANDENBURG/SCHWEDT (dpa-AFX) - Die Besetzung von Pumpstationen der Erdöl-Pipeline nach Schwedt im Frühjahr beschäftigt am Dienstag (14.00 Uhr) das Landgericht Neubrandenburg. In dem Zivilprozess geht es darum, ob ein Mitglied der Gruppe "Letzte Generation" Bilder von illegalen Besetzungen und Blockaden verbreiten darf oder nicht. Die Erdölleitung verbindet den Ölhafen Rostock mit der Raffinerie im brandenburgischen Schwedt und soll dem für Ostdeutschland wichtigen Betrieb den Rohstoff sichern, wenn im Zuge der EU-Sanktionen oder eines Embargos weniger oder gar kein Erdöl mehr aus Russland durch die Erdölleitung Druschba kommt.

Das Landgericht hatte im Juni auf Antrag der Raffinerie eine einstweilige Verfügung gegen den Besetzer erlassen. Bei einem Verstoß drohten 250 000 Euro Strafe oder Ersatzhaft. Dagegen legte der Beklagte im Juli Widerspruch ein, mit dem sich nun das Landgericht befasst.

Aktivisten hatten sich im Frühjahr bei Lindenhof bei Demmin und Glantzhof bei Strasburg mehrfach an Pumpstationen angekettet und dort Hähne zugedreht, um den Erdölfluss zu stoppen. Die Polizei beendet die Aktionen. Als Motiv gaben die Besetzer an, die "fossile Zerstörung" stoppen zu wollen, die in eine "Klimakatastrophe" führe. Die Neubrandenburger Staatsanwaltschaft ermittelt in zwölf Verfahren wegen Störung öffentlicher Betriebe, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch gegen mehrere Besetzer-Gruppen. Die Gruppe "Letzte Generation" war unter anderem immer wieder mit Autobahnblockaden in Berlin aufgefallen.

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