Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Grünen-Vorsitzende Lang: Mehr Atomkraft würde Strompreis kaum senken

Veröffentlicht am 06.09.2022, 17:25
Aktualisiert 06.09.2022, 17:30
© Reuters.
DUEG
-

BERLIN (dpa-AFX) - Die Grünen beharren auch nach Kritik aus der FDP darauf, zwei der noch verbliebenen drei Atomkraftwerke lediglich als Reserve bereit zu halten. "Dass viele Menschen in Deutschland mit großer Sorge auf die nächste Stromabrechnung blicken, ist mehr als nur verständlich", sagte die Co-Vorsitzende Ricarda Lang am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Da nach den Regeln des europäischen Strommarktes stets die teuerste Energiequelle - aktuell ist das Gas - den Preis bestimmt, hätte mehr Atomkraft im deutschen Netz aber nur "einen marginalen Effekt auf den Strompreis".

FDP-Vertreter plädieren für einen Weiterbetrieb der letzten deutschen Atomkraftwerke, um die Strompreise zu drücken. Es wäre richtig, die drei noch am Netz befindlichen Kernkraftwerke weiterlaufen zu lassen, "damit mehr Menge in den Markt kommt, mehr Menge bedeutet sinkende Preise", sagte FDP-Fraktionschef Christian Dürr (ETR:DUEG) im ZDF-"Morgenmagazin".

Die Co-Vorsitzende der Grünen hielt dagegen. Lang sagte, die Ampel-Koalition habe im jüngst beschlossenen dritten Entlastungspaket einen viel effektiveren Weg eingeschlagen: "Wir schöpfen die Übergewinne auf dem Strommarkt ab und nutzen die Einnahmen, um den Strompreis zu senken."

Im Fall von Stromengpässen will Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) zwei der drei verbliebenen deutschen Atomkraftwerke notfalls noch bis Mitte April nutzen können: Isar 2 in Bayern und Neckarwestheim in Baden-Württemberg. Nach dem unter der früheren Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) beschlossenen Atomausstieg sollten eigentlich alle deutschen Atomkraftwerke zum Jahresende endgültig vom Netz gehen. Wegen der von Russland ausgelösten Energiekrise will der Grünen-Politiker nun zwei von ihnen als "Einsatzreserve" für den kommenden Winter behalten.

Dass dieser Einsatz notwendig sein wird, um eine regionale und stundenweise Lastunterdeckung zu vermeiden, hält Lang für sehr unwahrscheinlich. Der Stresstest habe gezeigt, dass die Versorgungssicherheit im Netz hoch sei. Die "Einsatzreserve" sei nur für den Fall einer Häufung von Extremszenarien gedacht.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.