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Handwerk besorgt über Neuregelung bei Energie-Härtefallhilfen

Veröffentlicht am 31.01.2023, 12:50
© Reuters.
NYF
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BERLIN (dpa-AFX) - Das Handwerk hat auf Neuregelungen bei Härtefallhilfen zu Energiekosten besorgt reagiert. Handwerkspräsident Jörg Dittrich sagte am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur, es treffe auf Unverständnis, dass der Haushaltsausschuss des Bundestags die Hilfen auf Strom und leitungsgebundene Energieträger wie Gas und Wärme begrenzen und leitungsungebundene wie Öl und Holz-Pellets nicht einbeziehen will. "Damit torpediert der Haushaltsausschuss den im Konsens getroffenen Beschluss von Bund und Ländern vom Dezember. Eine zeitnahe Auszahlung der Hilfen rückt durch diesen Beschluss erst einmal in die Ferne, zudem werden die Unterstützungsmöglichkeiten für die Länder dadurch erheblich eingeschränkt."

Das Handwerk appelliere an Bund und Länder, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Mittel flössen. "Die Betriebe haben keine Zeit mehr, bei denen liegen die Abschlagsrechnungen bereits in den Briefkästen. Jetzt ist es Ende Januar - und immer noch unklar, wann und unter welchen Bedingungen wie viel Geld fließt."

Es gebe eine beträchtliche Zahl von Betrieben, die in der Substanz gesund seien, aber nach der Corona-Krise kaum noch Reserven hätten, sagte Dittrich. "Die müssen jetzt für zwei Monate hohe Energiekosten vorfinanzieren, können es aber nicht. Die Zeit drängt immer mehr und das Vertrauen in die Politik sollte hier nicht verspielt werden."

Der Haushaltsausschuss hatte beschlossen, dass die finanzielle Unterstützung des Bundes zu Energiekosten-Härtefallregelungen für kleine und mittlere Unternehmen keine Hilfen für Heizöl und Pellets umfasst. Aus Kreisen des Bundeswirtschaftsministeriums hieß es, die mit den Ländern abgestimmte Verwaltungsvereinbarung müsse nun angepasst werden. Ziel der Härtefallhilfen ist es, dass kleinere und mittlere Unternehmen zusätzliche finanzielle Hilfen erhalten, wenn sie die Energiekrise besonders hart trifft. Der Bund stellt den Ländern Gelder zur Verfügung.

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