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Heizungsgesetz: Lob für Mieterschutz, Kritik aus Immobilienwirtschaft

Veröffentlicht am 03.07.2023, 11:34
Aktualisiert 03.07.2023, 11:45
© Reuters.
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BERLIN (dpa-AFX) - Verbände haben vor einer Expertenanhörung zum geplanten Gebäudeenergiegesetz Lob und Kritik geäußert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßte die Einführung einer Beratungspflicht beim Einbau von Brennstoff-Heizungen und den maximalen Fördersatz von 70 Prozent beim Kauf klimafreundlicher Heizungen, wie aus einer Stellungnahme vor der Expertenanhörung an diesem Montag hervorgeht. Auch die Einführung einer Kappungsgrenze von 50 Cent pro Quadratmeter, die die umlagefähigen Kosten auf Mieter beim Heizungstausch begrenzt, sieht der Verband positiv.

Die Verbraucherschützer kritisieren aber, dass mit dem überarbeiteten Entwurf zum "Heizungsgesetz" fossile Gasheizungen auch nach dem 1. Januar 2024 eingebaut und für viele Jahre mit Erdgas betrieben werden könnten. Mit dieser "trügerischen Technologieoffenheit" gingen hohe Kostenrisiken und jahrelange Unsicherheit für Verbraucher einher. Zudem werde das Erreichen der Klimaziele "massiv in Frage gestellt".

Kritik kam von der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft (BID). Eine ausreichende Förderung beim Heizungstausch müsse gesetzlich für mindestens zehn Jahre garantiert werden, so der BID. "Ohne Förderung sind die Wohnungs- und Immobilienunternehmen nicht handlungsfähig." Auch seien starre Grenzen im Mietrecht bei hoher Inflation nicht zeitgerecht und führten zum Investitionsstopp.

Der Bundesverband Wärmepumpen forderte Hilfen für Eigentümer, um sie trotz noch fehlender Wärmeplanung der Kommunen zu Investitionen in erneuerbare Energien zu ermuntern. Auch seien Maßnahmen zur Entlastung beim Strompreis wichtig. Die Abgabenlast sei hier hoch.

In dieser Woche soll das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden - noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt. Den Auftakt der Beratungen bildet die Anhörung im Klima- und Energieausschuss des Bundestages am Montag. Der Ausschuss erarbeitet eine Empfehlung, wie das Plenum aller Abgeordneter beschließen soll.

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