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In EZB ist Debatte über Flexibilität des EZB-Notfallprogramms entbrannt

Veröffentlicht am 10.06.2020, 15:30
© Reuters.

Frankfurt/Tallinn/Berlin (Reuters) - In der Führungsebene der EZB ist eine Debatte über die Flexibilität des von der Notenbank aufgelegten Programms zur Bekämpfung der Corona-Krise entbrannt.

Die deutsche Direktorin Isabel Schnabel verteidigte am Mittwoch ausdrücklich die in dem Programm angelegte Elastizität, die auch ein vorübergehendes Abweichen vom sogenannten Kapitalschlüssel erlaubt. Dies bedeutet, dass die Staatsanleihenkäufe sich dann nicht vornehmlich an Wirtschaftskraft und Bevölkerungszahl eines Landes orientieren. Flexibilität sei ein Schlüsselelement, betonte Schnabel. Doch müsse die Notenbank auch darauf achten, dass über die gesamte Laufzeit des Programms betrachtet die Orientierung am Kapitalschlüssel gewahrt bleibe.

EZB-Ratsmitglied Madis Müller aus Estland hatte zuvor gesagt, die EZB solle sich Grenzen dafür setzen, wie weit sie bei den Käufen vom Kapitalschlüssel abweichen dürfe.

“Letztlich müssen wir sicherstellen, dass wir Geldpolitik für alle Länder der Euro-Zone machen und sie einen verhältnismäßigen Effekt hat.”

“ZWEISTUFIGE PYRAMIDE”

Schnabel sieht das Kaufprogramm wie eine “zweistufige Pyramide”: Die Basis bilde der Kapitalschlüssel. Im oberen Teil sei jedoch mehr Flexibilität angelegt. “Wir steigern den Anteil der Anleihen in Ländern, die gravierenden Risiken einer Fragmentierung ausgesetzt sind.” Mit den Käufen wollen die Währungshüter unter anderem dafür sorgen, dass die Anleiherenditen von Euro-Staaten mit vergleichweise großen Pandemie-Auswirkungen in der Krise nicht aus dem Ruder laufen - etwa Spanien und Italien. Denn mit steigende Renditen erhöhen sich die Finanzierungskosten für diese Länder.

Angesichts einer drohenden Rekord-Rezession in der Euro-Zone hat die EZB ihr “Pandemic Emergency Purchase Programme” jüngst aufgestockt - und zwar von 750 Milliarden auf 1,35 Billionen Euro. EZB-Chefin Christine Lagarde betont die strikte Orientierung der Zentralbank an ihrem Mandat. Die Zentralbank prüfe kontinuierlich die Verhältnismäßigkeit ihrer Instrumente.

Das Bundesverfassungsgericht hatte das billionschwere Programm PSPP zum Aufkauf von Staatsanleihen der Euro-Länder, das die EZB bereits 2015 aufgelegt hatte, als teilweise verfassungswidrig eingestuft. Die Karlsruher Richter forderten, dass der EZB-Rat zeigen müsse, dass das Kaufprogramm “verhältnismäßig” sei. Ansonsten sei es der Bundesbank untersagt, nach einer Übergangsfrist an den Käufen teilzunehmen. Die Entscheidung betrifft zwar nicht das PEPP-Programm zur Bekämpfung der Virus-Krise. Doch Experten schließen nicht aus, dass auch gegen PEPP Verfassungsbeschwerde eingelegt wird.

Schnabel sieht die EZB mit dem Programm auf der sicheren Seite: “Unsere Entscheidung scheint auf einer angemessenen und verhältnismäßigen Vorgehensweise zu beruhen”, resümierte die Währungshüterin.

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