KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Wahlrecht zum Bundestag verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht erklärte am Mittwoch zentrale Bestimmungen zur Verteilung der Abgeordnetensitze für unwirksam. Damit muss noch vor der Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht beschlossen werden.
Union und FDP hatten im vergangenen Jahr eine Reform des Wahlrechts im Alleingang durchgesetzt, da es zu keiner Einigung mit der Opposition kam. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger hatten dagegen in Karlsruhe geklagt.
'Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren', sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle.
Bereits 2008 hatten die Karlsruher Richter das frühere Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine Neuregelung verlangt./jon/DP/stk
Union und FDP hatten im vergangenen Jahr eine Reform des Wahlrechts im Alleingang durchgesetzt, da es zu keiner Einigung mit der Opposition kam. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger hatten dagegen in Karlsruhe geklagt.
'Angesichts der Vorgeschichte des neuen Wahlrechts sieht der Senat keine Möglichkeit, den verfassungswidrigen Zustand erneut für eine Übergangszeit zu akzeptieren', sagte Verfassungsgerichts-Präsident Andreas Voßkuhle.
Bereits 2008 hatten die Karlsruher Richter das frühere Wahlrecht für teilweise verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine Neuregelung verlangt./jon/DP/stk