Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

Kein Schadenersatz für Sprossenhersteller - Klage abgewiesen

Veröffentlicht am 20.05.2014, 15:40

BRAUNSCHWEIG (dpa-AFX) - Ein Sprossenhersteller hat nach der EHEC-Epidemie 2011 keinen Anspruch auf Schadenersatz. Das Landgericht Braunschweig hat am Dienstag die Klage des Unternehmens Deiters & Florin aus Hamburg-Bergedorf abgewiesen. Der Hersteller forderte Schadenersatz von einer Million Euro vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Der Betrieb machte einen eklatanten Umsatzeinbruch geltend und kritisierte, dass die in Braunschweig ansässige Behörde die Hersteller unter Generalverdacht gestellt habe. Die EHEC-Epidemie hatte zur Folge, dass 53 Menschen an dem Darmkeim starben und mehr als 4000 Menschen daran erkrankten.

Im Tenor der 35-seitigen Urteilsbegründung heißt es, dass im vorliegenden Einzelfall die Verbraucherbelange höher bewertet werden müssten. Somit sei die vom Bundesamt herausgegebene Verbraucherwarnung berechtigt gewesen.

"Wir sind von dieser Entscheidung sehr enttäuscht", sagte Unternehmensmitinhaber Norbert Deiters der Nachrichtenagentur dpa. Das Unternehmen leide noch heute an den Folgen der vom Bundesamt ausgesprochenen Verbraucherwarnung. Bis heute sei die Ursache für die Epidemie nicht hinreichend geklärt worden, sagte Deiters. Der Umsatz sei zunächst auf Null zurück gegangen. Nach Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung werde man prüfen, ob Berufung eingelegt werde. Allerdings könnte das Kostenrisiko für das noch immer angeschlagene Unternehmen zu hoch sein.

Eine Stellungnahme vom Bundesamt war auf Anfrage nicht zu bekommen. Das Urteil des Landgerichts werde nicht kommentiert, hieß es.

Die Epidemie war der schwerste Ausbruch einer Infektionskrankheit in Deutschland seit Jahrzehnten. Als Quelle für die Infektionen gelten aus Ägypten importierte Bockshornklee-Samen, aus denen Sprossen gezüchtet wurden.ha

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.