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Keine neuen Gutachten im Münchner Startbahn-Prozess

Veröffentlicht am 18.12.2013, 11:09
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Prozess um den Bau einer dritten Startbahn am Münchner Flughafen hat das Gericht die von den Klägern gestellten Beweisanträge abgelehnt. Auch dem Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Klärung rechtlicher Fragen durch den Europäischen Gerichtshof gab der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nicht statt. Der Vorsitzende Richter begründete die Entscheidung am Mittwoch damit, dass den Anträgen die rechtliche Grundlage fehle oder die Beweiserheblichkeit nicht vorliege. Die Kläger, unter ihnen viele Gemeinden und der Bund Naturschutz in Bayern, wollten mit den 184 Beweisanträgen vor allem Fragen zum Bedarf der Piste und zu möglichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen geklärt wissen./pwo/DP/jha

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