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KRIM-KRISE/Gutachten: Bundestag muss EU-Abkommen mit Ukraine zustimmen

Veröffentlicht am 06.04.2014, 10:35
Aktualisiert 06.04.2014, 10:36

BERLIN (dpa-AFX) - Der politische Teil des Assoziierungsabkommens der EU mit der Ukraine ist nach einem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ohne Zustimmung des Parlaments in Deutschland ungültig. Das Teilabkommen enthalte Bestimmungen, die die Bundesgesetzgebung betreffen, heißt es in dem von dem Linken-Abgeordneten Andrej Hunko in Auftrag gegebenen Gutachten, das der dpa vorliegt, zur Begründung.

Das gelte beispielsweise für den diskriminierungsfreien Zugang zu Gerichten und Verwaltungsorganen für Bürger und Unternehmen der Vertragsstaaten. "Da die verfassungsrechtlichen Vorgaben für die parlamentarische Beteiligung somit wohl erfüllt sind, muss der Bundestag dem politischen Teil des Assoziierungsabkommens nach derzeitiger Einschätzung zustimmen."

Das Teilabkommen war Mitte März unterzeichnet worden. Darin werden unter anderem die Respektierung der demokratischen Grundrechte und der Menschenrechte, die freie Marktwirtschaft, die europäische Integration und eine enge Kooperation in der Außenpolitik, in Justiz- und Grundrechtsfragen festgeschrieben. Der Handelsteil soll erst später unterzeichnet werden. Erst dann soll das Abkommen nach derzeitiger Planung in allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert werden. Auch die Bundesregierung will den Bundestag vorher nicht mit dem Teilabkommen befassen.b

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