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Kürzere Aufbewahrungsfristen bei Steuerbelegen

Veröffentlicht am 25.04.2013, 21:25
BERLIN (dpa-AFX) - Der Bundestag hat eine weitere Steuervereinfachung für Unternehmen beschlossen. Danach müssen Rechnungen und Belege von den Firmen nicht mehr zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Nach dem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstagabend verabschiedet hat, sinken die Aufbewahrungsfristen in zwei Schritten auf sieben Jahre. Mit dem umfangreichen Gesetzespaket, das noch vom Bundesrat gebilligt werden muss, will man auch ein Steuerschlupfloch namens Cash-GmbH schließen. Künftig sollen Unternehmenserben keine Erbschaftsteuer mehr sparen können, indem private Geldbeträge kurzfristig auf den Familienbetrieb übertragen werden./ax/DP/he

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