KOBLENZ (dpa-AFX) - Im jahrelangen Rechtsstreit um Gebühren für den irischen Billigflieger Ryanair (EID:RY4) (ISE:RYA) (FSE:RY4) am Flughafen Hahn ist noch kein Ende in Sicht. Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz vertagte am Mittwoch eine mündliche Verhandlung. Als Grund nannte der Vorsitzende Richter Karl-Stephan Bock, dass noch Stellungnahmen der jeweiligen Gegenseite zu den in den vergangenen Wochen eingereichten Schriftsätzen ausstünden.
Die Lufthansa (ETR:LHA) wehrt sich gegen Entgelte, die der größtenteils landeseigene Flughafen Hahn von Ryanair verlangt. Lufthansa hält sie für zu niedrig, sieht darin staatliche Beihilfen und möchte, dass Ryanair die vermeintlichen Vergünstigungen zurückzahlt.
Der Fall beschäftigte schon zahlreiche Gerichte: Das Landgericht Bad Kreuznach hatte die Klage der Lufthansa 2007 abgewiesen, das OLG Koblenz wies die Berufung 2009 zurück. 2011 hob der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aber auf und verwies die Sache zurück. Das erneut befasste OLG ließ vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen, ob es trotz eines laufenden Beihilfeverfahrens der EU zum Flughafen Hahn entscheiden dürfe. Das hatte der EuGH im November 2013 bejaht. Bis nun eine Entscheidung fällt, dürfte es noch eine Weile dauern. Der nächste Verhandlungstermin ist am 10. September.ha