AUGSBURG (dpa-AFX) - "Augsburger Allgemeine" zu Rechte leiblicher Väter:
"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es im Grundgesetz. In der deutschen Lebenswirklichkeit ist Gleichberechtigung noch nicht erreicht, meist zum Nachteil der Frauen. Für Männer gilt die Benachteiligung, wenn sie Väter sind. Denn wenn sie mit der Mutter ihrer Kinder nicht verheiratet sind, befinden sie sich rechtlich in der schwächeren Position. Es hängt von ihr ab, ob die Vaterschaft anerkannt und das Sorgerecht geteilt wird. Unverheiratete, leibliche Väter haben nur Anspruch auf Umgang, wenn es dem Kindeswohl dient. Das ist nicht mehr zeitgemäß. Auch leibliche Väter müssen im Falle des Zerbrechens der Beziehung ein Recht haben, intensiver am Leben ihrer Kinder teilzuhaben, als alle 14 Tage auf dem Spielplatz gemeinsam ein Eis zu essen.