Sichern Sie sich 40% Rabatt
🚨 Volatile Märkte? Keine Sorge! Wir haben die Perlen für Ihr Portfolio!
Jetzt Aktien finden

Pro Rauchfrei scheitert mit Antrag gegen Tabakautomaten-Betreiber

Veröffentlicht am 09.04.2024, 16:44
Aktualisiert 09.04.2024, 16:45
© Reuters.

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Ein Nichtraucher-Verein ist mit einer Klage gegen einen Zigarettenautomaten-Betreiber vorerst gescheitert. Nachdem der Vorsitzende Richter Erfried Schüttpelz bei einer Verhandlung am Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) am Dienstag Bedenken bezüglich des Vorgehens des Klägers Pro Rauchfrei erkennen ließ, zog der Verein Pro Rauchfrei seinen Antrag auf einstweilige Verfügung zurück (Aktenzeichen I-20 UKl 2/24).

Mit der Verfügung hatte der Verein erzwingen wollen, dass die Mönchengladbacher Firma Tobaccoland ihre bundesweit rund 80 000 Zigarettenautomaten ändert und Warnhinweise stärker zur Geltung bringt. Der Richter kritisierte aber, dass die für so eine Verfügung notwendige Dringlichkeit wohl nicht gegeben sei, denn der bemängelte Automat stehe schon seit 2018 in der Öffentlichkeit. Ein Hauptsacheverfahren wäre der bessere Weg, um den Sachverhalt zu klären, so der Richter.

Zweiter Knackpunkt für die kritische Haltung der Kammer war die Tatsache, dass der Verein nicht allzu finanzkräftig ist. Sollte nun eine einstweilige Verfügung erlassen werden und sich in dem anschließenden Hauptsacheverfahren herausstellen, dass Tobaccoland doch recht hat, hätte die Firma Anspruch auf Schadenersatz. Für die gewünschte Umgestaltung der Automaten wären nach grober Schätzung der Firma circa 600 000 Euro nötig. Pro Rauchfrei hat nach eigenen Angaben Jahreseinnahmen von 10 000 bis 20 000 Euro. Die Richter machten deutlich, dass sie den finanziellen Aspekt für problematisch halten.

Der Vorstand von Pro Rauchfrei, Stephan Weinberger, zeigte sich nach der Verhandlung enttäuscht, dass es sich um "um Formalitäten gedreht" habe. Er sei aber zuversichtlich, sich in dem Hauptsacheverfahren durchzusetzen. Hierzu werde man in den kommenden Monaten eine Klage einreichen. Ein Urteil in diesem Verfahren könnte frühestens 2025 kommen.

Anzeige eines Dritten. Hierbei handelt es sich nicht um ein Angebot oder eine Empfehlung von Investing.com. Siehe Offenlegung hier oder Werbung entfernen .

Wie stark die Warnung vor den Gesundheitsgefahren auch auf dem Äußeren eines Automaten zur Geltung kommen muss, ist schon seit Jahren Anlass zum Streit. 2017 reichte Pro Rauchfrei eine Klage ein. Nach dem Gang durch die Instanzen stärkte der Bundesgerichtshof dem Nichtraucherverein im Oktober 2023 den Rücken.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.