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ROUNDUP 2: BayernLB und HGAA sehen sich beide durch Gutachten bestätigt

Veröffentlicht am 07.05.2014, 21:31
Aktualisiert 07.05.2014, 21:33

(neu: Reaktion HGAA)

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Im Rechtsstreit zwischen der BayernLB und ihrer österreichischen Ex-Tochter Hypo Group Alpe Adria (HGAA) um nicht bediente Milliardenkredite sehen sich beide Seiten gestärkt. Anlass ist ein Gutachten für den vor dem Landgericht München laufenden Zivilprozess um die Rückzahlung des Geldes. "Die zentralen Argumente der BayernLB im Münchner Rechtsstreit mit der HGAA wurden nun in dem Gerichtsgutachten voll und ganz bestätigt", sagte ein Sprecher der BayernLB am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa in München .

Anders als die HGAA in dem Streit behaupte, sei das Geld kein Ersatz für Eigenkapital gewesen. "Es handelt sich um Kredite, die jetzt von der HGAA an die BayernLB zurückgezahlt werden müssen." Zudem könne die BayernLB Schadenersatz geltend machen. Das Gericht hatte im November bei einem Mainzer Jura-Professor ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Unterlagen nach österreichischem Recht prüfen sollte. Das Ergebnis sei eindeutig, sagte der BayernLB-Sprecher. "Damit zeigt das Gutachten die Aussichtslosigkeit der Position der HGAA".

Ganz anders wertet dies die HGAA: "Nach erster Durchsicht sieht sich die Hypo Alpe Adria Bank in ihrer Haltung bestärkt, dass das österreichische Eigenkapitalersatzgesetz und die darin vorgesehene Rückzahlsperre auf die Kredite anzuwenden sind und sich die BLB (BayernLB) als kreditgebende Eigentümerin auch an ihrem individuellen Insider-Wissen messen lassen muss", sagte ein Sprecher am Abend der dpa. Damit rücke nicht zuletzt unter Berücksichtigung des deutschen Kreditwesengesetzes die Frage in den Vordergrund: "Was wusste die BLB wann über den wahren Zustand ihrer Tochter?".

Der Streit schwelt seit langem, eine gütliche Einigung war bisher nicht in Sicht. Die BayernLB pocht auf die Rückzahlung von mehr als zwei Milliarden Euro. Die HGAA hatte Ende 2012 überraschend angekündigt, kein Geld mehr an die BayernLB zurückzuzahlen. Das Institut befinde sich selbst noch in der Sanierung und sei daher nach österreichischem Recht gesetzlich zu einer Rückzahlungssperre verpflichtet. Die damaligen Kredite seien notwendig gewesen, um die geforderte Eigenkapitalquote von acht Prozent zu erreichen.

Somit gelte die gesetzliche Rückzahlungssperre für das Geld, das als Ersatz für Eigenkapital diene. Die BayernLB belasten die ausbleibenden Zahlungen. Weil die Forderung überfällig ist, habe die BayernLB zum 1. April erhöhte Kapitalanforderungen in Höhe von rund einer Milliarde Euro, erklärte die Bank jüngst bei der Vorlage der Jahreszahlen 2013. Schon damals zog die Bank eine Schadenersatzklage gegen die HGAA in Betracht. Das ist nun wahrscheinlicher geworden.e

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