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ROUNDUP 2: Hilfspaket für Lebensversicherer soll demnächst vorliegen

Veröffentlicht am 10.03.2014, 14:55
Aktualisiert 10.03.2014, 15:15

(neu: Äußerungen Bundesfinanzministerium, GDV)

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung will das Hilfspaket für Lebensversicherer als Reaktion auf die niedrigen Zinsen in den nächsten Wochen auf den Weg bringen. Einen genauen Zeitplan und Details ließ das Finanzministerium am Montag offen. Eine Sprecherin kündigte ein 'ausbalanciertes Maßnahmenpaket' an mit einem fairen Ausgleich zwischen Kunden und Versicherern. Verschiedene Optionen würden geprüft: 'Wir befinden uns noch in der Vorbereitungsphase.'

Bei den Maßnahmen geht es grundsätzlich um eine faire Verteilung stiller Reserven der Versicherer zwischen Alt- und Neukunden beziehungsweise auslaufenden und bestehenden Verträgen. Angestrebt wird mehr Generationengerechtigkeit. Auf einen kleineren Teil der Kunden kämen so Einbußen zu. Versicherungsunternehmen und Vermittler müssen sich im Gegenzug für Entlastungen auf strengere Vorgaben einstellen. Änderungsbedarf gibt es auch beim Garantiezins.

Vor kurzem hatte die Bundesregierung angekündigt, die Vorschläge zur Stabilisierung der unter der Niedrigzinsphase leidenden Lebensversicherer würden im März oder April vorgelegt.

Nach einem Bericht der 'Süddeutschen Zeitung' könnten die Pläne Versicherte, deren Verträge in diesem Jahr auslaufen oder die kündigen, zusammengerechnet mehr als zwei Milliarden Euro kosten. Laut dem Magazin 'Focus' müssen rund zwei Millionen Kunden von Lebensversicherungen, deren Police in diesem oder im nächsten Jahr fällig wird, mit Einbußen bei ihrer Ablaufsumme rechnen.

Versicherer sind verpflichtet, Kunden, deren Police ausläuft, an den Bewertungsreserven - also den Kursgewinnen der Kapitalanlagen - zu beteiligen. Bisher werden Kunden bei Kündigung oder regulärem Ablauf ihrer Police zur Hälfte an den Bewertungsreserven beteiligt.

Es geht um die Bewertungsreserven bei festverzinslichen Papieren. Deren Buchwerte sind derzeit besonders hoch, weil hoch verzinste Wertpapiere, die Unternehmen vor Jahren erworben haben, wegen der niedrigen Zinsen deutlich im Kurs gestiegen sind. Die Versicherer müssen nun immer mehr der hochprozentigen Papiere verkaufen, um Kunden mit auslaufendem Vertrag an den Reserven zu beteiligen.

Bei kleinen Verträgen beläuft sich diese Sonderzahlung nur auf einen dreistelligen Betrag, bei größeren Policen kann die Summe deutlich höher liegen und bis zu 15 000 Euro erreichen. Den Schaden haben die Versicherten, deren Verträge weiterlaufen. Sie müssen mit weniger Rendite und Reserven-Beteiligung rechnen. Verbraucherschützer kritisieren laut 'Focus' die diskutierten Einschränkungen. Nicht den Unternehmen gehe es schlecht, sondern nur den Kunden.

Die Versicherer pochen seit langem auf eine Neuregelung. Ein erster Versuch der schwarz-gelben Koalition, die Beteiligung der Kunden den Bewertungsreserven einzuschränken, war am Widerstand auch unionsgeführter Länder gescheitert. Diesmal könnte die Gewinnverteilung zugunsten der Kunden verändert werden.

Versicherer könnten laut 'Süddeutscher' auch verpflichtet werden, die eingesparte Beteiligung an den Bewertungsreserven nicht für Auszahlungen an Aktionäre und nicht für Vertriebsaktionen zu verwenden. Diskutiert werde in der Koalition auch eine Verlängerung der Haftungszeiten für Vermittler, innerhalb derer sie Provisionen bei Kündigung durch den Kunden zurückzahlen müssen.

Ferner werde über eine Höchstgrenze für Provisionen nachgedacht. Zudem könnten die Befugnisse der Finanzaufsicht ausgebaut und der maximal erlaubte Garantiezins gesenkt werden. Damit würden Lebensversicherungen als Anlageprodukt unattraktiver.

Der Präsident des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Alexander Erdland, betonte: 'Die Bewertungsreserven sollen unverändert der Gesamtheit der Versicherten zur Verfügung stehen.' Durch die geltende Regelung erhielten 19 Kunden künftig weniger, damit der 20. heute mehr bekomme. Es gehe auch nicht darum, die Beteiligung der Kunden an den Bewertungsreserven insgesamt abzuschaffen. Die veränderte Regelung sollte aus Sicht des GDV nur solange gelten, wie das künstliche Niedrigzinsumfeld anhalte: 'Steigen die Zinsen wieder, soll automatisch wieder die aktuelle Regelung greifen.'/sl/DP/stw

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