Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP 2: Warnstreikpläne abgesagt - Bahn-Gewerkschaft stimmt Schlichtung zu

Veröffentlicht am 29.06.2023, 16:34
© Reuters.

BERLIN (dpa-AFX) - Weitere Warnstreiks auf der Schiene sind vorerst vom Tisch: Im festgefahrenen Tarifkonflikt bei der Deutschen Bahn wollen Arbeitgeber und Gewerkschaft unter Vermittlung von außen versuchen, eine Lösung zu finden. "Wir haben nach dem Scheitern der Verhandlungen erklärt, uns gegen ein solches Verfahren nicht zu verwehren - jetzt halten wir Wort", teilte EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch am Donnerstag mit Blick auf das von der Bahn vorgeschlagene Schlichtungsverfahren mit.

Eigentlich wollte der Gewerkschaftsvorstand an diesem Donnerstag über den nächsten Arbeitskampf entscheiden. Diese Pläne seien nun erstmal abgesagt, hieß es. Über unbefristete Streiks will die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) ihre Mitglieder aber weiterhin bei einer Urabstimmung entscheiden lassen.

Drohen also doch bald unbefristete Streiks?

Das hängt vom Ausgang des nun angestrebten Schlichtungsverfahrens ab. Die Urabstimmung wäre ein Votum über das Ergebnis der Schlichtung, betonte EVG-Tarifvorständin Cosima Ingenschay am Donnerstag. "Überzeugt das Ergebnis nicht, werden unbefristete Streiks die Folge sein."

Was ist mit den Sommerferien?

Hier gab die EVG am Donnerstag vorsichtig Entwarnung, machte Arbeitskämpfe aber auch dabei von dem Zustandekommen und Fortschritt der Schlichtung abhängig. Komme es zu dem Verfahren, werde die EVG von Streiks während der Urlaubszeit "möglichst absehen", teilte Loroch mit. Warnstreiks werde es bis zum Zustandekommen der Gespräche keine geben. Zuletzt hatte die "Bild"-Zeitung von Plänen über Warnstreiks in der kommenden Woche berichtet. Diesen Plänen erteilte die EVG nun eine Absage.

Wie geht es jetzt im Tarifkonflikt weiter?

Bei einer Schlichtung versuchen am Streit unbeteiligte Personen zwischen beiden Seiten einen Kompromiss zu vermitteln. Dafür müssen sich Bahn und EVG zunächst auf einen solchen Schlichter oder eine Schlichterin einigen. Namen wurden am Donnerstag zunächst nicht bekannt. Anfang der kommenden Woche will die Arbeitnehmerseite eigenen Angaben zufolge auf die Bahn zugehen, um diese und weitere Prozessfragen zu klären, hieß es. Ziel sei es, das gesamte Verfahren bis Ende Juli zu einem Ende zu bringen. Die Bahn äußerte sich am Donnerstag zunächst nicht zum Zeitplan.

Warum braucht es die Schlichtung?

Die EVG hatte die Tarifverhandlungen mit der Bahn vergangene Woche für gescheitert erklärt und eine Urabstimmung über unbefristete Streiks angekündigt. Eine Lösung am Verhandlungstisch war damit nicht zustande gekommen. Nun hoffen beide Seiten - und alle Fahrgäste - bei einer Schlichtung auf den Durchbruch. "Unser Ziel ist es, an den letzten Verhandlungsstand vor dem Scheitern anzuknüpfen", teilte EVG-Verhandlungsführer Loroch mit.

Die EVG fordert 650 Euro mehr pro Monat für 180 000 DB-Beschäftigte. Die Laufzeit des Tarifvertrags soll nach Gewerkschaftsvorstellung bei zwölf Monaten liegen. Zudem wurden einige strukturelle Anpassungen im komplexen Tarifwerk bei der DB gefordert. Die Bahn zeigte sich zuletzt bereit, den Beschäftigten ab Dezember 200 Euro mehr zu zahlen, ab August dann weitere 200 Euro mehr. Außerdem stellte der Konzern 2850 Euro Inflationsausgleichsprämie in Aussicht. Die Laufzeit des Tarifvertrags sollte bei 27 Monaten liegen. Die Gewerkschaft lehnte dieses Paket ab, vor allem die lange Laufzeit gilt als entscheidendes Problem auf dem Weg zu einer Lösung.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.