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ROUNDUP: Entscheidung im Tönnies-Prozess voraussichtlich am 9. Mai

Veröffentlicht am 14.03.2014, 15:14

BIELEFELD (dpa-AFX) - Im Familienstreit um die Macht im Fleischkonzern Tönnies könnte das Landgericht Bielefeld im Mai ein Urteil verkünden. Am Freitag stützte der Steuerberater des Konzerns, Josef Schnusenberg, die Position des Konzernchefs Clemens Tönnies. Schnusenberg war nach bisheriger Planung der letzte Zeuge in dem Verfahren. Das Gericht will am 9. Mai eine Entscheidung verkünden. Dies kann ein Urteil sein, theoretisch aber auch ein Beschluss zur Fortsetzung.

Das Landgericht versucht zu klären, ob der Vertrag von 2002 über das doppelte Stimmrecht rechtlich wirksam ist. Robert Tönnies klagt dagegen. Das doppelte Stimmrecht sichert Clemens Tönnies in den meisten Fragen die Entscheidungsmacht, obwohl beide Seiten die Hälfte der Anteile halten.

Schnusenberg war nicht nur Steuerberater und enger Vertrauter der Brüder und Firmengründer, Bernd und Clemens Tönnies. Er war zudem von Bernd als Testamentsvollstrecker für seine Söhne Clemens jr. und Robert eingesetzt, und zwar bis deren 30. Geburtstag. Bernd Tönnies starb 1994. Clemens Tönnies hielt damals 40 Prozent, seine Neffen Robert und Clemens jr. je 30 Prozent. 2008 oder 2009 schenkten die Neffen Clemens Tönnies je 5 Prozent.

Der Testamentsvollstrecker betonte mehrmals, es sei immer nur um das Wohl des Unternehmens gegangen. Clemens Tönnies habe sich schon mit Bernd immer über einen höheren Anteil gestritten, 'wie das so unter Metzgern üblich ist'. Letztlich sei aber allen Beteiligten, auch den Neffen, immer recht gewesen, dass Clemens Tönnies seine erfolgreiche Arbeit an der Spitze des Unternehmens fortsetzte. Anderslautende Aussagen und Aktenvermerke seien falsch, betonte Schnusenberg.

Die Klägerseite beruft sich auf den Vermerk des Notars Horst-Dieter Swienty. Der hatte vor Gericht eingeräumt, das doppelte Stimmrecht 2002 versehentlich nicht wie geplant bei der Holding, also dem Dach des Konzerns, sondern bei einem Tochterunternehmen eingetragen zu haben. In seinem Vermerk schrieb der Notar 2003 nach einem Gespräch mit Bernds Witwe Evelin Tönnies, man habe das doppelte Stimmrecht ohnehin nur eingetragen, um die Banken zu beruhigen. Dabei berief er sich auf Schnusenberg. Vor Gericht widersprach der Notar, und am Freitag auch Schnusenberg: 'Das ist falsch.'

Die Klägerseite griff den Testamentsvollstrecker der Neffen am Freitag scharf an. Er habe nicht nur dafür gesorgt, dass sie ihrem Onkel je fünf Prozent schenkten. Er habe deren Rechte Jahre vor Ablauf der Frist quasi kastriert, indem er nichts gegen die Verankerung des unbegrenzt geltenden doppelten Stimmrechts unternommen habe. Die Neffen seien informiert gewesen und hätten den Vertrag selbst unterschrieben, entgegnete der Zeuge, 'damit sie wissen, was sie tun'.

Schnusenberg liegt mit Robert und dessen Mutter Evelin Tönnies im Rechtsstreit. Schnusenberg fordert Testamentsvollstrecker-Gebühren in einstelliger Millionenhöhe. Im Gegenzug hat Robert ihn auf Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe verklagt. Evelin Tönnies fordert einen zweistelligen Millionenbetrag. In einem weiteren Verfahren verlangt Robert Tönnies von seinem Onkel den Fünf-Prozent-Anteil zurück, und zwar wegen groben Undanks.tb

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