Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Früherer Kirch-Finanzchef unterstützt überraschend Deutsche Bank

Veröffentlicht am 16.11.2012, 10:52
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Ungewöhnlicher Schritt im Rechtsstreit Kirch gegen Deutsche Bank : Der frühere Finanzchef des Kirch-Konzerns, Brian Cook, unterstützt überraschend das Geldinstitut gegen die milliardenschwere Schadenersatzforderung Kirchs. Die Insolvenzverwalter und Erben von Leo Kirch machen die Bank für die Pleite des Medienkonzerns 2002 verantwortlich und fordern mehr als zwei Milliarden Euro. Cook, damals Finanzvorstand von Kirchs Dachholding Taurus, trat dem Prozess vor dem Oberlandesgericht München jetzt überraschend als Streithelfer auf Seiten der Deutschen Bank bei. Das Gericht vernahm am Freitag zunächst den früheren KirchMedia-Geschäftsführer Dieter Hahn und wollte anschließend über Cooks spektakulären Schritt sprechen.

Seit der Insolvenz des KirchMedia-Konzerns vor zehn Jahren im April 2002 hat der inzwischen verstorbene Leo Kirch die Deutsche Bank und ihren damaligen Vorstandschef Rolf Breuer mit Klagen überzogen. Breuer habe die Pleite verschuldet mit seinem Interview im Februar 2002, in dem er - 'nach allem, was man hören und lesen kann' - bezweifelte, dass der mit gut sechs Milliarden Euro verschuldete Kirch noch frische Bankkredite bekommen werde. 'Der Rolf hat mich erschossen', hatte Kirch geklagt.

Nach eineinhalb Jahren Berufungsprozess wollte das Oberlandesgericht alle am Freitag aufgetretenen Fragen umfassend erörtern und dann entscheiden, ob noch weiter zu verhandeln sei. Hahn sagte als Zeuge aus, der Kirch-Konzern habe in den Tagen vor der Insolvenz vergeblich versucht, durch den Verkauf des Fernsehgruppe ProSiebenSat.1 an den Disney-Konzern frisches Geld aufzutreiben. Für Disneys Absage machte Hahn Breuer mitverantwortlich: Er habe mit seinem Interview Unsicherheit gesät.

Nach bisherigem Stand hält es der Senat für sehr wahrscheinlich, dass die Bank Kirch damals unter Druck gesetzt hatte, um bei der Sanierung des Konzerns Geld zu verdienen. Eine weitere Milliardenforderung der Print-Kirchbeteiligung gegen die Deutsche Bank ist ebenfalls noch beim Oberlandesgericht anhängig. In erster Instanz waren beide Klagen gescheitert. Der Bundesgerichtshof bestätigte 2006 Kirchs zwar Anspruch auf Schadenersatz im Prinzip. Aber ob überhaupt ein Schaden entstand und in welcher Höhe, das sollten die Gerichte im nächsten Schritt klären. Gerüchte über einen Vergleich hatte die Deutsche Bank zuletzt zurückgewiesen./rol/DP/stb

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.