👀 Aktien-Perlen: Diese unterbewerteten Titel solltest du jetzt auf dem Schirm haben!Unterbewertete Aktien zeigen

ROUNDUP: KI an der Uni beschäftigt Justiz

Veröffentlicht am 15.03.2024, 12:30
© Reuters.

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Künstliche Intelligenz (KI) an der Uni beschäftigt nun auch die bayerische Justiz. Drei Studienbewerber, die von der Technischen Universität München (TUM) abgelehnt wurden, weil sie KI für ihre Bewerbungen benutzt haben sollen, haben Beschwerde dagegen eingelegt, wie ein Sprecher der Hochschule der Deutschen Presse-Agentur sagte. Ein Eilantrag wurde vom Verwaltungsgericht München bereits abgewiesen, wie das Gericht bestätigte. Zwei Klagen und ein Eilantrag von zwei weiteren Personen "bezüglich der Täuschung durch den Einsatz von KI bei der TUM" sind nach Angaben des Verwaltungsgerichts doch noch anhängig.

In dem bereits abgehandelten Fall, über den die "Süddeutsche Zeitung" berichtet hatte, ging es um einen Bewerbungsessay, der sich "über seinen gesamten Umfang auffällig von denen anderer Bachelorabsolventen unterscheidet", wie das Verwaltungsgericht mitteilte: viele Informationen in einem vergleichsweise kurzen Text - und das auch noch "in nahezu fehlerfreiem geschliffenen Englisch". Die Prüfer wurden auch deshalb misstrauisch, weil die Bewerbung sich sehr von dem Essay unterschied, mit dem der Studienanwärter sich im Jahr davor schon einmal vergeblich an der Hochschule beworben hatte.

"Der Antragsteller konnte im Verfahren keine nachvollziehbare andere Erklärung für diese Auffälligkeiten, die auf die Verwendung von KI bei der Erstellung des Essays schließen lassen, darlegen", teilte das Gericht auf Anfrage zu dem Verfahren mit. Ein Eilantrag (Aktenzeichen M 3 E 23.4371) wurde Ende November 2023 abgelehnt, zum Hauptsacheverfahren (M 3 K 23.4370) kam es erst gar nicht, weil der Kläger nach Gerichtsangaben seine Klage zurückzog. Auch die beiden übrigen mutmaßlichen KI-Fälle, in denen sich die TU mit Klagen konfrontiert sieht, seien ähnlich gelagert, sagte ein Sprecher der Universität.

Nach Angaben des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs waren an den übrigen Verwaltungsgerichten im Freistaat zunächst keine weiteren ähnlich gelagerten Verfahren anhängig. Auch dem Geschäftsführer des Verbundes Universität Bayern e.V., Alexander Fehr, waren keine weiteren derartigen Fälle bekannt, wie er auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. Der Verein habe eine Arbeitsgruppe eingerichtet, "in der sich für studentische Angelegenheiten befasste Juristinnen und Juristen der Universitäten austauschen". Bislang hätten die bayerischen Unis sich aber nicht auf ein "abgestimmtes Vorgehen im juristischen Sinne" geeinigt. "Dies bedeutet jedoch nicht, dass wir zukünftig nicht noch enger bei diesem Thema auch im Zuge von Bewerbungen und Prüfungen zusammenarbeiten werden", sagte Fehr.

Die Fälle an der TUM zeigten, "dass wir zu dem Thema KI in der Lehre, Bewerbungen, Prüfungen mit Sicherheit in einen noch engeren Austausch untereinander, aber natürlich auch mit Hochschulen national und international treten werden", sagte er. "Denn diese Fragestellungen lassen sich nicht allein aus Bayern heraus beantworten.

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.