Die letzten Stunden haben geschlagen! Sparen Sie bis zu 50 % auf InvestingProJETZT ZUGREIFEN

ROUNDUP: Rentenbeitragssatz bei 18,9 Prozent eingefroren - Kritik

Veröffentlicht am 21.02.2014, 14:23

BERLIN (dpa-AFX) - Ungeachtet der gut gefüllten Rentenkasse bleibt der Beitragssatz zur Rentenversicherung bei 18,9 Prozent. Dies beschloss der Bundestag am Donnerstagabend mit der Mehrheit von Union und SPD sowie den Stimmen der Linksfraktion. Mit den daraus resultierenden Mehreinnahmen von rund 7,5 Milliarden Euro sollen die geplanten Verbesserungen bei der Mütter- und Erwerbsminderungsrente sowie die abschlagfreie Rente ab 63 nach 45 Beitragsjahren finanziert werden.

Nach bisheriger Gesetzeslage hätte der Beitragssatz wegen der mit rund 32 Milliarden Euro dotierten Rücklage der Rentenversicherung - das sind deutlich mehr als die geforderten 1,5 Monatsausgaben - zu Jahresbeginn auf 18,3 Prozent sinken müssen.

Durch den Beschluss entgehen den Beitragszahlern - Beschäftigten und Unternehmen - im laufenden Jahr Entlastungen von knapp 6 Milliarden Euro. Bund, Länder und Kommunen müssen zusammen auf eine Entlastung von etwa 1,5 Milliarden Euro verzichten. Auch die gut 20,5 Millionen Rentner bekommen den Bundestags-Beschluss zu spüren: Die Rentenerhöhung zur Jahresmitte 2015 wird nach Berechnungen der Rentenversicherung um knapp 0,8 Prozentpunkte niedriger ausfallen. Grund dafür ist die auch für Experten hochkomplizierte Rentenformel.

Nach Berechnungen der Arbeitgeber werden künftige Rentensteigerungen als Folge des Rentenpakets bis 2030 insgesamt um rund 55 Milliarden Euro geringer ausfallen als nach geltendem Recht. Die Rentner trügen damit ein Drittel der für diesen Zeitraum aufaddierten Gesamtkosten von mehr als 160 Milliarden Euro. 'Von den heutigen Rentnern werden mehr über die geringeren Rentenanpassungen finanziell belastet als durch die zusätzlichen Mütterrenten besser gestellt.' Insgesamt gebe es bei Beitragszahlern und Rentnern 'mehr Verlierer als Gewinner', heißt es in einem Papier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), über das 'Die Welt' zuerst berichtete.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) befürchtet zusätzliche Kosten von mehr als einer Milliarde Euro, sollte die Rente mit 63 unverändert Gesetz werden. BA-Chef Frank-Jürgen Weise machte dies nach einem Bericht der 'Süddeutschen Zeitung' (Freitag) am Mittwoch vor dem Haushaltsausschuss des Bundestages deutlich. Langjährig Beschäftigte könnten bereits mit 61 Jahren aufhören zu arbeiten, sich arbeitslos melden, um dann mit 63 die abschlagfreie Rente in Anspruch zu nehmen.

Diese 'Brücke der Arbeitslosigkeit ab 61' ist nach Einschätzung der IG Metall finanziell aber so unattraktiv, dass sie kaum in Anspruch genommen werden dürfte: So sei das Arbeitslosengeld I erheblich niedriger als das Arbeitseinkommen, die spätere Rente falle dadurch ebenfalls niedriger aus. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne wichtigen Grund drohten Arbeitslosen zudem Leistungskürzungen. Ob es eine Frühverrentungswelle gebe, liege allein in der Verantwortung der Arbeitgeber.b

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.